Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Zurück in den Beruf
Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sollen die Betroffenen möglichst dauerhaft und wettbewerbsfähig wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können. Sie müssen die Chance darauf bekommen, selbstbestimmt Ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen zu können. Insbesondere auch behinderte Menschen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben.
Die BGHW sieht das nicht nur als gesetzlich verbrieftes Recht der Betroffenen, sondern als menschliche und gesellschaftliche Pflicht.
Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen uns viele Maßnahmen zur Verfügung, um den Betroffenen die Rückkehr ins Erwerbsleben und damit eine positive, soziale Perspektive nachhaltig zu ermöglichen.
Frühe Intervention als Erfolgsrezept
Je früher die Rehabilitation nach einem Unfall oder einer Berufskrankheit beginnt, desto größer ist die Chance auf Erfolg. Ein von allen Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung organisierter Besuchsdienst stellt sicher, dass mit den Betroffenen möglichst schnell und ohne Rücksicht auf unterschiedliche Zuständigkeiten der Versicherungsträger Kontakt aufgenommen wird. Rehabillitationsberaterinnen und -berater besuchen Betroffene bereits während der stationären Behandlung und besprechen mögliche Leistungen und Perspektiven. In einigen Kliniken gibt es zudem eigens Sprechtage der Berufsgenossenschaft.
Individuell abgestimmte Rehabilitation
Die BGHW plant die erforderlichen Rehabilitationsmaßnahmen gemeinsam mit den Versicherten. Über Art, Umfang und Durchführung der jeweils konkret in Betracht zu ziehenden Maßnahmen entscheiden wir dabei individuell und passgenau und berücksichtigen dabei - soweit wie möglich - die Bedürfnisse der Betroffenen. Hierzu nutzen wir moderne Profiling- und Assessmentinstrumente als präzise Ermittlungsinstrumente.
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