Vorgehen im Schadensfall

Für die meisten Schadensfälle besteht gegenüber der Berufsgenossenschaft eine Meldepflicht, damit die Versicherten so schnell wie möglich mit geeigneten Mitteln betreut werden können. 

Hat sich ein meldepflichtiger Unfall ereignet oder liegt der Verdacht auf eine Berufskrankheit vor, muss das Unternehmen diese bei der Berufsgenossenschaft anzeigen. Ebenso sollte jeder Raubüberfall  angezeigt werden, auch wenn die Beschäftigten körperlich unversehrt sind. Ob der Überfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben wird, ist vom Laien nur schwer einzuschätzen. Oft sind die Betroffenen von dem Gewaltereignis traumatisiert. Diese psychischen Verletzungen bedürfen, wie körperliche Wunden, besonderer Hilfe zur Heilung.  

Meldefristen

Arbeits- und Wegeunfälle 

  • Sie sind zu melden, wenn eine versicherte Person mehr als drei Tage arbeitsunfähig wird. Bei der Drei-Tage-Frist ist der Unfalltag nicht mitzuzählen, Samstage, Sonn- und Feiertage sind mitzuzählen.
  • Unfälle, die absehbar nicht zu einer mehr als dreitägigen Arbeitsunfähigkeit führen werden, müssen nicht gemeldet werden.
  • Tödliche Unfälle müssen sofort gemeldet werden. 

 

Verdacht auf eine Berufskrankheit 

  • Den Verdacht auf eine Berufskrankheit haben Ärztinnen und Ärzte unverzüglich anzuzeigen..

 

Raubüberfälle

  • Sie sollten sofort angezeigt werden, auch wenn noch keine Arbeitsunfähigkeit absehbar ist, die länger als drei Tage andauert. In diesem Fall prüft die BGHW auch, ob eine Akutintervention angezeigt ist.
Symbol für einen informativen Hinweis

Arbeits-/Wegeunfall melden

Erst durch die Unfallanzeige erfährt die Berufsgenossenschaft in der Regel von einem Arbeits- bzw. Wegeunfall und kann sich direkt um die Betreuung des Verunfallten kümmern.

Arbeitsunfall melden

Direkt zur Unfallanzeige

Unfälle können Sie schnell und unkompliziert über das Extranet melden. Alle Informationen über den kostenlosen Online-Bereich der BGHW für Mitgliedsunternehmen finden Sie hier: zum EXTRANET-Login

Sie melden den Unfall lieber auf Papier? Laden Sie bitte die Unfallanzeige herunter und senden Sie diese ausgefüllt an die für Sie zuständige Regionaldirektion

Beachten Sie bitte: Die Abgabe der papiergebundenen Unfallanzeige ist nur noch bis zum 31.12.2027 möglich. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Symbol mit einem Ausrufezeichen

Durchgangsarzt

Durchgangsärztinnen und Durchgangsärzte (D-Ärzte) sorgen gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft dafür, dass versicherte Personen so schnell wie möglich optimal versorgt werden.

Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall sollten Verletzte unbedingt einen von der Berufsgenossenschaft zugelassenen D-Arzt aufsuchen. D-Ärzte sind  meistens als Fachärztin oder Facharzt für Unfallchirurgie niedergelassen oder als solche in einem Krankenhaus tätig. D-Ärzte entscheiden, ob eine allgemeine Heilbehandlung beispielsweise bei der Hausärztin oder beim Hausarzt durchgeführt werden kann oder ob eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist. 

Die BGHW und D-Ärzte kümmern sich gemeinsam um die optimale medizinische Betreuung versicherter Personen. Bei komplizierten Verletzungen werden Versicherte gegebenenfalls in eine Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik oder ein anderes geeignetes Krankenhaus verlegt.

Durchgangsarzt finden

Raubüberfall melden

Nach der Meldung eines Raubüberfalls nehmen wir umgehend telefonisch Kontakt mit der betroffenen Person auf und bieten eine psychologische Soforthilfe an. 

Raubüberfall melden

Hilfe nach einem Ereignis mit psychischer Belastung

Raubüberfall, Amoklauf oder ein tödlicher Unfall: Das Erleben eines Gewaltereignisses auf der Arbeit kann ein schweres Trauma nach sich ziehen. Wir unterstützen mit psychologischer Soforthilfe, auch am Wochenende und an Feiertagen.

Weitere Informationen

Berufskrankheit melden

Die Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte besteht bereits beim Verdacht auf eine Berufskrankheit. Je früher die BGHW von einer Krankheit erfährt, desto schneller kann sie vorbeugend tätig werden. 

Berufskrankheit melden

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Schadensfall melden

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Fax:
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E-Mail:
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