So melden Sie Ihr Unternehmen bei der BGHW an
Innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer anmelden – unabhängig davon, ob das Unternehmen haupt- oder nebenberuflich betrieben wird.
Sie haben ein Unternehmen gegründet, das in unsere Zuständigkeit fällt?
Dann melden Sie sich innerhalb einer Woche bei uns an. Ob Sie Personal beschäftigen, spielt in diesem Zusammenhang zunächst keine Rolle.
Bitte verwenden Sie das Formular Betriebsbeschreibung für Ihre Anmeldung bei der BGHW.
Wenn sich der Hauptsitz des Unternehmens im Ausland befindet, verwenden Sie bitte zusätzlich die Anlage zur Betriebsbeschreibung für Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland.