Wer ein Unternehmen eröffnet, ist verpflichtet sich bei der fachlich zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Unternehmensgründung oder mit der Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten.
So melden Sie sich an
Innerhalb einer Woche nach Beginn des Unternehmens müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer anmelden.