Teilhabe am Arbeitsleben

Die Rückkehr in den Beruf steht im Mittelpunkt der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu setzen wir auf verschiedene Maßnahmen, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen zu finden.

Alle Menschen haben Anspruch auf eine gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben – ob mit oder ohne Behinderung. Sie müssen die Chance darauf bekommen, selbstbestimmt ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen zu können.

Sind die gesundheitlichen Folgen nach einem Arbeitsunfall, einem Wegeunfall oder einer Berufskrankheit so schwerwiegend, dass die berufliche Wiedereingliederung gefährdet ist, unterstützt die BGHW frühzeitig und gezielt durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Teilhabe).

 

Zurück in den Beruf

Im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stehen der BGHW viele Maßnahmen zur Verfügung, um den Betroffenen die Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen. Das können zum Beispiel der organisatorische oder technische Umbau des Arbeitsplatzes, der Einsatz von Hilfsmitteln oder eine Arbeitsassistenz sein.

Ist eine Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz trotzdem nicht möglich, versucht die BGHW, zumindest das Beschäftigungsverhältnis beim bisherigen Arbeitgeber zu erhalten, zum Beispiel durch Neu- oder Weiterqualifizierung und Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz.

Wir bieten folgende Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an:

Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes

Gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Arbeitgebern suchen wir Wege, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten.

Zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes

Leistungen an Arbeitgeber

Wir unterstützen die Bereitschaft von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, Betroffenen eine Beschäftigung zu ermöglichen.

Zu Leistungen an Arbeitgeber

Berufsfindung und Arbeitserprobung

Vor der beruflichen Neuorientierung steht zunächst die Frage, ob und in welchem Umfang eine Tätigkeit ausgeführt werden kann.

Zur Berufsfindung und Arbeitserprobung

Berufsvorbereitung und Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung

Sind andere Möglichkeiten ausgeschöpft, den Arbeitsplatz zu erhalten, kann eine grundlegende berufliche Veränderung notwendig sein.

Zur Berufsvorbereitung und Schulbildung

Berufliche Anpassung und Weiterbildung

Wir unterstützen die Wiedereingliederung auch durch verschiedene Qualifizierungsmaßnahmen.

Zu beruflicher Anpassung und Weiterbildung

Services und Downloads

FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „Teilhabe am Arbeitsleben“
Welche Leistungen bietet die BGHW bei einem Arbeitsunfall?

Bei Vorliegen eines Versicherungsfalles erbringen wir einzelfallabhängig unter anderem folgende Leistungen:

  • Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
  • Verletztengeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
  • Übergangsgeld
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft und ergänzende Leistungen
  • Versichertenrente
  • Pflege
  • Hinterbliebenenleistungen und Sterbegeld

Weitere Informationen zu Versicherungsleistungen finden Sie unter Unsere Leistungen für Sie.

Stand: 14.07.2022

Was bedeutet Teilhabe am Arbeitsleben?

Nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit sollen die Betroffenen möglichst dauerhaft und wettbewerbsfähig wieder ins Erwerbsleben zurückkehren können. Sie müssen die Chance darauf bekommen, selbstbestimmt Ihren Lebensunterhalt durch eigene Arbeit verdienen zu können. Insbesondere auch behinderte Menschen haben das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben. Die BGHW sieht das nicht nur als gesetzlich verbrieftes Recht der Betroffenen, sondern als menschliche und gesellschaftliche Pflicht.

Stand: 18.05.2022

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Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen zu den Leistungen der BGHW? Wir helfen Ihnen weiter.

Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten

Telefon:
0228 5406-8000

Fax:
0228 5406-65499

E-Mail:
reha(at)bghw.de

Konkrete Fragen zu einem Versicherungsfall

Sie haben eine konkrete Frage zu einem Versicherungsfall? Zur Klärung bitten wir Sie uns direkt anzurufen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter der Direktwahl auf Ihrem Anschreiben.

Ihren Ansprechpartner finden Sie auch in unserer Ansprechpartnersuche

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