Berufsvorbereitung und Schulbildung

Sind andere Möglichkeiten ausgeschöpft, den Arbeitsplatz zu erhalten, kann eine grundlegende berufliche Veränderung notwendig sein. Zum Beispiel mithilfe von berufsvorbereitenden Maßnahmen oder Schulbildung.

Berufsvorbereitung

Es ist nicht immer leicht, aus dem Beruf auf die „Schulbank“ zurückzukehren um etwas Neues zu lernen. Auch kann nach einem Unfall oder aufgrund einer Krankheit die Belastbarkeit vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein. Berufsvorbereitende Maßnahmen erleichtern den Einstieg in die eigentliche Umschulung und unterstützen den erfolgreichen Abschluss.

In etwa dreimonatigen Lehrgängen sollen beispielsweise das Leistungsprofil angehoben, die Belastbarkeit gesteigert und der Umgang mit der Lernarbeit, und das Lernen in Gruppen gefördert werden. Die Berufsvorbereitungsmaßnahmen schließen auch Ausbildungsmaßnahmen wie zum Beispiel die blindentechnische Grundausbildung mit ein. Um die Rehabilitationsfähigkeit herzustellen, sind ebenfalls Vorbereitungsmaßnahmen für Gehörlose oder – bei Versicherten mit Migrationshintergrund – das Erlernen der deutschen Sprache denkbar.

 

Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung

Ist durch die Folgen des Versicherungsfalls die Fähigkeit der Betroffenen beeinträchtigt, eine angemessene Erwerbstätigkeit zu erlernen, umfassen die Fördermaßnahmen der Berufsgenossenschaft auch individuell ausgestaltete Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung und Schulvorbereitung.

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