Unternehmerversicherung

Als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie für Ihren Betrieb unersetzlich. Im Ernstfall gut abgesichert zu sein, ist für Sie und Ihre Familie enorm wichtig. Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGHW bietet den passenden Schutz. 

Frewillig? Aber sicher!

Die Unternehmerversicherung tritt für Sie ein, wenn Sie einen Unfall bei der Arbeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeit erleiden. Auch bei einer Berufskrankheit sind Sie optimal abgesichert. Sie erhalten von der BGHW eine medizinische Komplettversorgung und eine wirtschaftliche und soziale Absicherung aus einer Hand. Eine Absicherung, die Ihnen kein privater Versicherer zum Beispiel bei Berufskrankheiten bietet. Und das ohne vorherige Gesundheitsuntersuchung oder Risikoprüfung.

 

Wer kann sich freiwillig versichern?

  • Unternehmerinnen und Unternehmer,
  • mitarbeitende Ehegattinnen und Ehegatten oder eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner (ohne Beschäftigungsverhältnis), 
  • Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie eine Unternehmerin oder wie ein Unternehmer selbständig tätig sind,
  • gewählte oder beauftrage Ehrenamtsträger in gemeinnützigen Organisationen.

Anmeldung und Versicherungssumme

  • Die freiwillige Versicherung ist in den §§ 42 bis 48 der Satzung der Berufsgenossenschaft geregelt. Sie erfolgt durch Anmeldung bei der BGHW. 
  • In der Anmeldung muss eine Versicherungssumme angegeben werden, die nach unserer Satzung als Jahresarbeitsverdienst gilt. Die Mindestversicherungssumme beträgt aktuell 26.000 Euro, die Höchstversicherungssumme seit dem 01.01.2024 96.000 Euro. 
  • Wird in der Anmeldung keine Versicherungssumme angegeben, so gilt die Mindestversicherungssumme. Auf der Grundlage der Versicherungssumme werden die Beiträge und Geldleistungen (Verletztengeld, Renten usw.) berechnet.

Formular: Antrag auf freiwillige Unternehmerversicherung

Beginn und Ende der freiwilligen Versicherung

  • Sie beginnt mit dem Tag nach Eingang der schriftlichen oder elektronischen Anmeldung bei der BGHW. 
  • Sie ist jederzeit zum Monatsende kündbar, Voraussetzung ist ein schriftlicher oder elektronischer Antrag bei der Berufsgenossenschaft. Ebenso lässt sich jeweils zum Monatsende die Versicherungssumme umstellen. 
  • Sie erlischt, wenn der auf sie entfallende Beitrag oder Beitragsvorschuss binnen zweier Monate nach Fälligkeit nicht gezahlt worden ist. Eine Neuanmeldung wird erst wirksam, wenn der rückständige Beitrag oder Beitragsvorschuss gezahlt wurde. 
  • Sie erlischt auch bei Einstellung des Unternehmens, beim Ausscheiden aus dem Unternehmen oder beim Tod der versicherten Person mit dem Tag des Ereignisses. 
  • Sie erlischt ebenso bei Überweisung des Unternehmens an einen anderen Unfallversicherungsträger mit dem Tage, an dem die Überweisung wirksam wird.

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FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „Unternehmerversicherung“
Zuständigkeit – Ist die BGHW für mein Unternehmen / Gewerbezweige zuständig?

Die BGHW ist für folgende Gewerbezweige zuständig:

  • Groß- und Einzelhandel jeglicher Art mit und ohne Lager einschließlich handelsähnlicher Unternehmen;
  • Handelsvertretungen, Handelsmaklereien, Kommissions- und Agenturgeschäfte mit Warenumgang; Automatenaufstellungen; Verleih, Leasing von Handelsware;
  • Einkaufs- und Verkaufsvereinigungen; landwirtschaftliche Warengenossenschaften; Kellereiunternehmen; Schrotthandel, Alt-, Rest-, Abfall- und Sekundärrohstoffhandel einschließlich Sortierung und Verpressung;
  • Verlage, deren Erzeugnisse überwiegend im Lohndruck hergestellt werden; Vertrieb, Zustellung, Verteilung von Presseerzeugnissen einschließlich Werbeschriften; Lesezirkel;
  • Speditionsunternehmen; Speditionsbüros; Warenverteilungs- und Warenlogistikunternehmen; Lagerei- und Speichereiunternehmen; kommunale Hafen- und Umschlagsunternehmen sowie Unternehmen des Hafen- und Seegüterumschlags, der Be- und Entladung, Warenkontrolle und ähnliche Unternehmen; Unternehmen der Leitung und Lenkung von Waren, der Handelshilfsleistungen.

Stand: 14.07.2022

Personenkreis – Für wen kommt diese Versicherung in Betracht?

Unternehmer und ihre im Unternehmen ohne Arbeitsvertrag tätigen Ehegatten/Lebenspartner sowie Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbständig tätig sind, zählen nicht zu den kraft Gesetzes versicherten Personen. Sie können sich jedoch freiwillig (auf Antrag) bei der BGHW versichern.

Stand: 14.07.2022

Kosten – Was kostet die freiwillige Unternehmerversicherung?

Der Beitrag zur freiwilligen Unternehmerversicherung errechnet sich nach der Formel:

(Versicherungssumme x Gefahrklasse x Beitragsfuß­­) / 1000

Hier finden Sie unseren Beitragsrechner

Stand: 14.07.2022

Private Unfallversicherung – Zahlt die BGHW auch, wenn eine private Unfallversicherung besteht?

Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGHW tritt bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ein, unabhängig davon, ob andere Versicherungen bestehen.

Stand: 14.07.2022

Versicherungsabschluss – Wie schließe ich eine Unternehmerversicherung ab?

Zum Abschluss einer freiwilligen Unternehmerversicherung benötigt die BGHW einen schriftlichen Antrag. Sie können diesen auch per E-Mail an mitgliederservice(at)bghw.de senden. Die Versicherung beginnt frühestens am Tag nach Antragseingang und ist jederzeit zum Monatsende auf eine andere Versicherungssumme umzustellen oder kündbar. Eine vorherige Gesundheitsuntersuchung oder Risikoprüfung erfolgt dabei nicht.

Stand: 14.07.2022

Beitragsbescheid – Warum sind uns zwei oder mehr Beitragsbescheide zugegangen?

In bestimmten Fällen wurden früher die Versicherung für das Unternehmen und die Versicherung für Unternehmer und Ehegatten/Lebenspartner zusammen unter einer Mitgliedsnummer erfasst und abgerechnet. Seit dem 01.01.2013 werden alle Versicherungen für das Unternehmen, den Unternehmer und ggf. den Ehegatten/Lebenspartner unter eigenem Geschäftszeichen geführt. Dies dient der Transparenz. Seit der Beitragsberechnung 2013 erhalten Sie daher auch für Ihre persönliche Versicherung einen eigenen Beitragsbescheid. Am Versicherungsverhältnis selbst hat sich dadurch nichts geändert.

Stand: 27.10.2022

Kündigung – Wie kann die Unternehmerversicherung gekündigt werden?

Die Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem ein schriftlicher Antrag auf Beendigung der Unternehmerversicherung bei der BGHW eingegangen ist.

Stand: 14.07.2022

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unternehmerversicherung(at)bghw.de

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