Neu: Unternehmensnummer (UNR.S)

Neues Ordnungskennzeichen in der gesetzlichen Unfallversicherung

Alle Mitgliedsunternehmen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhalten zum 1. Januar 2023 bundesweit jeweils einheitliche Unternehmensnummern. Diese lösen die bisherigen trägerspezifischen Mitgliedsnummern als Ordnungskennzeichen ab. Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch wurden die gesetzlichen Grundlagen sowohl für das neue Ordnungskennzeichen als auch für den Umstellungsprozess geschaffen.

Symbol für einen Hinweis aus dem Gesetz

Wie ist die neue Unternehmensnummer (UNR.S) aufgebaut?

Die neue Unternehmensnummer besteht aus insgesamt 15 Ziffern. Die ersten zwölf Ziffern werden als Unternehmernummer bezeichnet, da sie die Unternehmerin bzw. den Unternehmer kennzeichnen. Diese zwölf Ziffern werden durch eine zufällige Folge generiert. Die letzten drei Ziffern beziehen sich immer auf das zugehörige Unternehmen. Diese Kennzeichnung ist wichtig, um mehrere Unternehmen einer Unternehmerin oder eines Unternehmers unterscheiden zu können. In einem solchen Fall erfolgt die Zuordnung in numerisch aufsteigender Folge (001, 002, 003 und so weiter). 

Grafik. Aufbau der neuen 15-stelligen Unternehmensnummer ab 1.01.2023

Warum gibt es ein neues Ordnungskennzeichen?

Mit der Vereinheitlichung des Ordnungskennzeichens innerhalb der gesetzlichen Unfallversicherung werden die Grundlagen für organisationsinterne Prozesse sowie für die organisationsübergreifende Zusammenarbeit verbessert. Insbesondere wird dadurch eine nachhaltige Basis für Digitalisierungsprojekte geschaffen, indem ein einheitlicher Standard für den Datenaustausch mit den Unfallversicherungsträgern eingeführt wird. Durch ein einheitliches Nummernsystem kann zudem die Nummernkontinuität deutlich erhöht werden.

Welche Auswirkung hat die Umstellung auf ein Mitgliedsunternehmen?

Konkret bedeutet die Umstellung des Ordnungskennzeichens, dass die gesamte Kommunikation, insbesondere zwischen Unternehmen und Unfallversicherungsträgern, nicht mehr mit den Mitgliedsnummern, sondern mit den Unternehmensnummern erfolgt. Dies gilt ab dem Erhalt der neuen Unternehmensnummer. Betroffen ist zum Beispiel ebenfalls das UV-Meldeverfahren. Sowohl der Stammdatendienst als auch der Lohnnachweis werden auf diese Unternehmensnummern umgestellt.

Sie benötigen die Unternehmensnummer (UNR.S) auch im Zusammenhang mit Bestellungen im Medienshop und Seminaranmeldungen. Sie ermöglicht Ihnen zudem den Zugang zu Serviceangeboten der BGHW, wie beispielsweise zum Extranet.

Sie finden Ihre Unternehmensnummer (UNR.S) auf dem Informationsschreiben vom 11.10.2022 und ab diesem Zeitpunkt auf allen vom Mitgliederservice erstellten Schreiben, beispielsweise auch auf dem jährlich übersandten Beitragsbescheid.

Gegebenenfalls liegen diese Unterlagen bei Ihrer Lohnbuchhaltung/Personalstelle oder bei Ihrem Steuerbüro.

Sollten Sie hier nicht weiterkommen, hilft Ihnen auch unser Servicecenter gerne weiter (über den gelben Kontakt-Button auf dieser Seite).

Wie läuft die Umstellung ab?

Aktuell besteht noch kein Handlungsbedarf für die Mitgliedsunternehmen der BGHW:

Die Umstellung erfolgt automatisch und rechtzeitig vor dem 1. Januar 2023. Sie erhalten von der BGHW im Oktober dieses Jahres eine schriftliche Information über den Nummernwechsel. Ab diesem Zeitpunkt ist die neue Unternehmensnummer anstelle der bisherigen Mitgliedsnummer zu verwenden.

Für eine problemlose Umstellung auf die Unternehmensnummer zum Jahresende sind wir auf korrekte Daten zu Ihrem Unternehmen angewiesen. Ihre bei der BGHW erfassten Daten können Sie in einem geschützten Onlinebereich auf unserer Webseite einsehen. Sofern die Daten unzutreffend oder nicht vollständig sind, bitten wir Sie diese direkt dort zu korrigieren oder zu ergänzen. Den Service finden Sie im Extranet

Artikel dazu in unserem E-Magazin

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