Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: Januar 2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bghw.de)

 

Die BGHW ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in weiten Teilen vereinbar.

Einmal pro Jahr werden ausgewählte Seiten einem externen BITV-Test unterzogen und die Ergebnisse entsprechend bearbeitet, um fortlaufend die Barrierefreiheit der Seite zu optimieren.

Welche Teile sind nicht vollständig barrierefrei und wurden mit „teilweise erfüllt“ oder schlechter bewertet?

  • Korrekte Syntax (9.4.1.1) – die Syntax validieren noch nicht vollständig gegenüber den Empfehlungen des W3C. Die getesteten Seiten validieren nach der Korrektur gegen die Anforderungen.
  • Sinnvolle Dokumenttitel (9.2.4.2) – teilweise enthalten Dokumententitel noch keine entsprechende Bezeichnung
  • PDF-Dokumente werden ab September 2019 barrierefrei angeboten beziehungsweise schnellstmöglichst durch solche ersetzt. Ältere Dokumente sind nicht barrierefrei, so dass derzeit Formulare noch nicht vollumfänglich in barrierefreier Form bereitstehen. Für PDFs von Publikationen oder Formularen, die uns von Dritten zur Veröffentlichung zur Verfügung gestellt werden, können wir die Barrierefreiheit nicht garantieren.
  • Das PDF „Betriebsbescheinigung“ wurde als nicht barrierefrei bewertet. Hier steht eine Digitalisierung des Prozesses an, um auch hier Barrierefreiheit zu erlangen.
  • Sollten Sie auf ein nicht barrierefreies PDF-Dokument stoßen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf barrierefreiheit(at)bghw.de.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Punkte und setzen die Regelungen weiter kontinuierlich um. Bitte lesen Sie hierzu auch den Abschnitt „Ausblick“.

Die Website verlinkt auf folgende BGHW-Anwendungen, die von der Bewertung ausgeschlossen wurden:

 

Barrierefreiheit auf der Subdomain meinemedien.bghw.de

Die Website auf der Subdomain meinemedien.bghw.de ist trotz der folgenden Unvereinbarkeiten weitestgehend mit der BITV 2.0 (Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz) vereinbar.

Welche Teile sind nicht barrierefrei?
  • Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 sind derzeit noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.

In einem aktuellen Test wurden folgende Barrieren identifiziert und bearbeitet:

  • Aktuelle Position des Fokus deutlich (9.2.4.7). Der Fokus bei Formelementen wurde verdeutlicht.
  • Kontraste von Texten ausreichend (9.1.4.3). Die Kontraste wurden erhöht.
  • Alternativtext für Bedienelemente (9.1.1.1a). Das Alt-Attribut für das angebotene Bild mit Link auf die Startseite wurde ergänzt.
  • Name, Rolle, Wert (9.4.1.2) – Bezeichnungen, Rollen und Zustände der Menüs und Akkordeon-Elemente werden ausreichend vermittelt. Slideshows sind zum Teil noch nicht mit ARIA-Semantik ausgestattet. Hier wurden Ergänzungen für dynamisch erzeugte Elemente vorgenommen.

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Punkte und setzen die Regelungen weiter kontinuierlich um.

 

Informationen in Leichter Sprache

Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 in Leichter Sprache stehen hier bereit.

Allgemeine Informationen zu Berufsgenossenschaften und den Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie im Portal „Leichte Sprache“ der DGUV.

 

Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)

Die Inhalte sind nach BITV Anlage 2 in Deutscher Gebärdensprache hier verfügbar

Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.

 

Ausblick

Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen – wir arbeiten fortlaufend daran die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

Konkret werden einmal pro Jahr ausgewählte Seiten einem externen BITV-Test unterzogen und die Ergebnisse entsprechend bearbeitet, um fortlaufend die Barrierefreiheit der Seite zu optimieren

 

Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.

Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik 

M5, 7 68161 Mannheim

E-Mail barrierefreiheit(at)bghw.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im November 2023 erstellt.

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Diese Seite (Redaktionssystem: TYPO3) wurde in einem mehrstufigen Verfahren auf die Barrierefreiheit nach BITV-/WCAG durch einen unabhängigen, externen Experten geprüft.

Externer Prüfer: Benjamin Grießmann von www.web-4-all.de

 

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Informationen in Leichter Sprache

Erklärung zur Barriere·freiheit in Leichter Sprache

Auf dieser Internet·seite steht die Erklärung zur Barriere·freiheit von der BGHW in Leichter Sprache.

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Informationen über die BGHW

In diesem Text erklären wir die wichtigsten Informationen über die BGHW in Leichter Sprache.

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In diesem Text erklären wir in Leichter Sprache den Aufbau von unserer Internet·seite.

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