Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: März 2026) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bghw.de) sowie für weitere Online-Angebote der BGHW (meinemedien.bghw.de, bghw-medienshop.de, gemeinsamstark.bghw.de, diegoldenehand.de, hundertprozent.bghw.de)
Stand der Vereinbarkeit
Die BGHW ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Welche Teile sind nicht vollständig barrierefrei und wurden mit „teilweise erfüllt“ oder schlechter bewertet?
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in weiten Teilen vereinbar.
Einmal pro Jahr werden ausgewählte Seiten einem externen BITV-Test unterzogen und die Ergebnisse entsprechend bearbeitet, um fortlaufend die Barrierefreiheit der Seite zu optimieren.
Bei der aktuellen Prüfung wurden Barrieren in mehreren Bereichen der Website festgestellt. Die nachfolgenden Punkte sind bereits bekannt und werden schrittweise behoben:
Tastaturbedienbarkeit und Fokusführung
In einzelnen Bereichen ist die Website noch nicht vollständig mit der Tastatur bedienbar. Teilweise sind interaktive Elemente nicht erreichbar, die Fokusreihenfolge ist nicht immer nachvollziehbar oder der Tastaturfokus wird nach dem Schließen von Dialogen, Flyouts oder Lightboxen nicht korrekt zurückgesetzt. In einigen Fällen verlässt der Fokus unerwartet geöffnete Bereiche wie Pop-ups oder mobile Menüs.
Mobile Navigation und mobile Filter
Insbesondere in mobilen Menüs und Filterfunktionen bestehen derzeit Barrieren. Dazu gehören fehlerhafte Zustandsanzeigen, unvollständige Auszeichnungen für Listen und Menüeinträge sowie Probleme bei der Bedienung mit Tastatur und Screenreader.
Nicht sichtbare oder falsch ausgezeichnete Elemente
Teilweise erhalten nicht sichtbare Elemente den Tastaturfokus oder werden von Screenreadern vorgelesen, obwohl sie für Nutzende nicht sichtbar sind. In anderen Fällen sind dekorative Inhalte oder Icons nicht korrekt für assistive Technologien ausgeblendet.
Zugängliche Namen, Labels und Linkzwecke
Bei verschiedenen Bedienelementen, Links, Buttons und Suchfeldern stimmen sichtbare Beschriftungen und programmatisch ermittelte Namen noch nicht immer überein. Teilweise werden sichtbare Bezeichnungen durch ARIA-Attribute überschrieben oder der Zweck eines Links ist nicht eindeutig genug erkennbar.
Überschriftenstruktur und semantische Auszeichnung
In mehreren Modulen ist die Überschriftenhierarchie noch nicht korrekt umgesetzt. Außerdem werden Inhalte teilweise nicht mit der richtigen semantischen Struktur ausgezeichnet, sodass assistive Technologien die Seitenstruktur nicht in allen Fällen zuverlässig vermitteln können.
Formulare und Statusmeldungen
Bei einzelnen Formularen und interaktiven Komponenten sind Pflichtfelder, Fehlermeldungen, Statusanzeigen und Auswahlzustände noch nicht vollständig programmatisch mit den jeweiligen Eingabefeldern verknüpft. Dadurch können Informationen für Screenreader unvollständig oder missverständlich sein.
Screenreader-Ausgabe
In einzelnen Komponenten werden Inhalte von Screenreadern derzeit nicht korrekt oder nicht vollständig ausgegeben. Dies betrifft unter anderem Zustände von Radiobuttons, Menüelementen, Videos, Bildinhalte, Vorschauinhalte sowie Inhalte innerhalb von Lightboxen oder Dialogen.
Videos und Multimedia-Inhalte
Bei eingebundenen Videos bestehen noch Barrieren, zum Beispiel bei der Tastatursteuerung, der Vermittlung von Videolänge, der Benennung von Bedienelementen oder der Beschreibung verlinkter Vorschaubilder. Auch im Bereich „weitere Videos ansehen“ wurden Barrieren festgestellt.
Bilder, Icons und Alternativtexte
Einzelne Bilder, Icons und grafische Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei umgesetzt. Teilweise fehlen Alternativtexte, werden nicht korrekt ausgegeben oder dekorative Grafiken sind nicht zuverlässig für assistive Technologien ausgeblendet.
Suchfunktionen, Trefferlisten und Filter
In Suchbereichen und Trefferlisten bestehen Barrieren bei der Rollenvergabe von Suchfeldern, der Tastaturreihenfolge, der Benennung von Filtern und der eindeutigen Beschreibung von Ergebnissen oder Seitenauswahlen.
Darstellung bei vergrößerten Abständen und responsiven Ansichten
In einzelnen Modulen kommt es bei vergrößertem Textabstand oder in mobilen Ansichten zu Darstellungsproblemen. Inhalte können abgeschnitten sein oder Auswahlfelder sind nicht optimal vorkonfiguriert.
Zustände von Bedienelementen
Bei einzelnen Buttons, Select-Feldern, Menüpunkten und anderen Bedienelementen werden Zustände wie „aktiv“, „ausgewählt“, „deaktiviert“ oder „geöffnet/geschlossen“ noch nicht überall korrekt vermittelt.
Von der Bewertung ausgeschlossene Seiten
Die Website verlinkt auf folgende BGHW-Anwendungen, die von der Bewertung ausgeschlossen wurden:
Weitere Informationen zu dieser Erklärung
Informationen in Leichter Sprache
Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 in Leichter Sprache stehen auf diesen Seiten bereit.
Allgemeine Informationen zu Berufsgenossenschaften und den Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie im Portal „Leichte Sprache“ der DGUV.
Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Die Inhalte sind nach BITV Anlage 2 in Deutscher Gebärdensprache hier verfügbar
Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Ausblick
Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen – wir arbeiten fortlaufend daran die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Konkret werden einmal pro Jahr ausgewählte Seiten einem externen BITV-Test unterzogen und die Ergebnisse entsprechend bearbeitet, um fortlaufend die Barrierefreiheit der Seite zu optimieren
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
E-Mail barrierefreiheit(at)bghw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im März 2026 erstellt.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Seite (Redaktionssystem: TYPO3) wurde in einem mehrstufigen Verfahren auf die Barrierefreiheit nach BITV-/WCAG durch einen unabhängigen, externen Experten geprüft.
Externer Prüferin: Monika Augustin, digital barrierefrei
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de