FAQ — Antworten auf häufig gestellte Fragen
Sie haben noch Fragen? Auf diesen Seiten haben wir die häufigsten Fragen und Antworten für Sie zusammengetragen.
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Meist gelesen
Ab dem Beitragsjahr 2018 erfolgt Ihre Entgeltmeldung ausschließlich über das neue UV-Meldeverfahren.
Sie können Ihre Meldung im neuen UV-Meldeverfahren nur über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm oder eine systemgeprüfte Ausfüllhilfe erstatten. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie immer die aktuellste Version Ihres Entgeltabrechnungsprogramms nutzen.
Vor Abgabe des digitalen Lohnnachweises führen Sie im Vorverfahren einen Stammdatenabgleich mit dem Stammdatendienst der DGUV durch.
Die Zugangsdaten hierfür sind:
Betriebsnummer der BGHW (BBNRUV): 32064004
Ihre Mitglieds- bzw. Kundennummer
Ihre PIN
Der Stammdatendienst versorgt Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder Ihre Ausfüllhilfe mit den für die Meldung erforderlichen Daten.
Hinweis: Nach der Stammdatenanfrage kann es bis zu 24 Stunden dauern, bis Ihre Daten Ihrem Entgeltabrechnungsprogramm für die Meldung zur Verfügung stehen.
Sind Ihr/Ihre Steuerberater/-in oder andere Dritte mit der Meldung beauftragt? Dann leiten Sie die Zugangsdaten bitte unbedingt an alle Beauftragten weiter. Der Stammdatenabruf ist frühestens ab dem 1. November des dem jeweiligen Meldejahr vorangehenden Jahres möglich. Beispiel: Der Stammdatenabruf für das Meldejahr 2018 ist frühestens ab 01.11.2017 möglich. Der LN digital für ein bestimmtes Meldejahr muss bis spätestens 16. Februar des Folgejahres erstattet werden. Beispiel: Der Lohnnachweis für das Meldejahr 2018 muss spätestens bis zum 16.02.2019 erstattet werden.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite "Digitaler Lohnnachweis".
In Betrieben mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen ein oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellt werden.
Die Zahl der in einer Betriebsstätte zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach
- den Unfall- und Gesundheitsgefahren (Gefährdungslage),
- die räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten
- Anzahl der Beschäftigten.
Sie können den Versicherungsfall bei Ihrer zuständigen Verwaltungsstelle melden.
Die Meldung kann telefonisch oder formlos schriftlich erfolgen. Bitte geben Sie Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Arbeitgeber, Krankenkasse und Unfalldatum an.
Suchen Sie bitte einen Durchgangsarzt (D-Arzt) auf.
Namen und Adressen finden Sie auch in der Datenbank der Landesverbände der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. D-Ärzte gibt es in fast jedem Krankenhaus mit einer chirurgischen Abteilung.
Gerne hilft Ihnen auch unsere zuständige Verwaltungsstelle weiter.
Die Berufsgenossenschaft tritt für Gesundheitsschädigungen oder aber auch bei Beschädigungen von Hilfsmitteln ein.
Die Kosten für die Reparatur oder den gleichwertigen Ersatz der Brille, beschränkt auf einen Höchstbetrag, werden übernommen.