Häufige Fragen zu Seminaren

Häufige Fragen und Antworten rund um Seminare, Seminarkosten und Reisekosten, Buchungen und Anmeldeverfahren.

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Organisatorische Hinweise

Absage

Kann ein reservierter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, wird umgehend um eine schriftliche Benachrichtigung per Fax (0228 5406-5898) oder E-Mail (ausbildung(at)bghw.de) an die BGHW Seminarorganisation gebeten.

Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Interessenten auf der Warteliste, sondern trägt auch dazu bei, der BG, und damit allen Unternehmen, unnötige Ausgaben zu ersparen.

Wenn demgegenüber angemeldete Teilnehmer

  • ihre Seminarplätze nicht in Anspruch nehmen, d.h. nicht erscheinen
  • und zudem auch nicht rechtzeitig vorab über das Fernbleiben informieren, ist dies ist aus folgenden zwei Gründen sehr bedauerlich:
  1. Durch das Fernbleiben Ihres/Ihrer Mitarbeiters/Mitarbeiterin entstehen der Berufsgenossenschaft für einen freien Seminarplatz Kosten in Höhe von insgesamt durchschnittlich 300,00 EUR.
  2. Für das Seminar bestand eine Warteliste. Wären wir rechtzeitig davon informiert worden, dass Ihr/e Mitarbeiter/in nicht teilnimmt, hätten wir den freien Seminarplatz an einen Mitarbeiter eines anderen Betriebes vergeben.

Die Nachfrage nach Seminaren der Berufsgenossenschaft ist erfreulicherweise sehr hoch. Umso betrüblicher ist es daher, wenn Seminarplätze frei bleiben und andere Betriebe lange auf einen freien Seminarplatz warten müssen.

Wir bitten um Verständnis, dass neben den verursachten Kosten vor allem letztgenannter Umstand uns große Sorge bereitet.

Wir bitten Sie daher, uns vom Fernbleiben Ihres angemeldeten Teilnehmers mindestens 4 Wochen vor dem Seminartermin zu informieren.

Nur so haben wir die Möglichkeit, den frei gebliebenen Seminarplatz durch einen auf der Warteliste stehenden noch rechtzeitig zu belegen.

Namensänderungen oder Seminarbuchungen bitten wir ebenfalls immer per Fax oder E-Mail mitzuteilen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Anreise und Fahrtkosten

Die Seminarorte sind in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Deshalb ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu empfehlen. Mehrere Seminarhotels und auch einige BG-Bildungsstätten bieten einen Abholservice vom Bahnhof an. Nähere Auskünfte dazu können Sie den Anreisehinweisen entnehmen, die Ihnen mit den Seminarunterlagen zugesandt werden.

Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten einer Bahnfahrkarte der 2. Klasse erstattet.

Die Kosten für Taxi können nur erstattet werden, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung steht. Die Kosten sind durch Quittung zu belegen.

Die Benutzung eines Flugzeuges ist möglich, wenn die Reisekosten nicht höher sind als die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges.

Bei der Anreise mit dem Auto wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben. Nehmen mehrere Personen aus einem Unternehmen am Seminar teil, ist bitte zu prüfen, ob eine Fahrgemeinschaft gebildet werden kann. Eine Fahrgemeinschaft ist nicht an Personen aus demselben Unternehmen gebunden.

Nichtmitglieder

Interessenten aus Unternehmen, für die die BGHW nicht zuständig ist, können grundsätzlich auch an den Seminarveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen und dass seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben worden ist.

Seminaranmeldung

Die Anmeldung zu den Seminaren muss stets schriftlich - per E-Mail, per Post oder per Fax – erfolgen.

Sofern Sie nicht über unser Seminarangebot im Internet gehen, ist eine besondere Form der Anmeldung nicht vorgesehen. Es muss jedoch aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, welche Personen zu welchen Seminaren angemeldet werden.

Einen konkreten Anmeldeschluss gibt es nicht. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt.

Der Eingang eines Seminarbuchungswunsches wird umgehend schriftlich bestätigt. Nach Prüfung der freien Seminarkapazitäten und Erfüllung der jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen, wird die Einbuchung in das gewünschte Seminar zugesagt.

Circa 4 Wochen vor Seminarbeginn werden die Einladungen mit den vollständigen Seminarunterlagen versendet.

 

Seminardauer

Die angebotenen Seminare sind von unterschiedlicher Dauer. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Internetanmeldung bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Einladung zugesandt bekommen.

Vor Seminarbeginn und nach Seminarende bietet die Berufsgenossenschaft den Teilnehmenden ein Mittagessen oder am Abreisetag auch ein Lunchpaket an.

Seminarkosten

Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Seminarteilnehmer neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten.

Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte dem Internet bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Einladung zugesandt bekommen.

Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen.

Teilnahmebedingungen

An den Seminaren können alle Versicherten, die als Multiplikatoren mit dem Arbeitsschutz betraut sind, aus Betrieben im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik teilnehmen. Es müssen jedoch die Teilnahmevoraussetzungen für das jeweilige Seminar erfüllt sein.

Allgemeine Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen der BGHW

Teilnahmebescheinigung

Zum Abschluss eines Seminars erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung  als Bestätigung der Teilnahme.

Unfallversicherung

Während des Seminars und bei der An- und Abreise stehen die Teilnehmer selbstverständlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sachschäden, z.B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft jedoch nicht ersetzt.

Seminarkosten und Reisekosten

Wie lange dauert im Regelfall die Bearbeitung der Anträge auf Erstattung von Reisekosten?

Nach Abgabe des Antragsformulars ist in der Regel die Bearbeitung und Auszahlung innerhalb von 6 Wochen gewährleistet. Bitte benutzen Sie die zugesandten und personalisierten Antragsformulare. Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung gegeben.

Werden die Kosten für den Besuch von Seminaren bei anderen Berufsgenossenschaften übernommen?

Grundsätzlich können solche Kosten nur dann übernommen werden, wenn die BGHW ein entsprechendes Seminar nicht anbietet und das gewählte Seminar für den Betriebszweck passend ist. Die Berufsgenossenschaften haben eine Übereinkunft getroffen, gegenseitig Beschäftigte aus anderen Berufsgenossenschaften zuzulassen. Hierzu ist aber notwendig, dass die BGHW vorab die Teilnahmevoraussetzung geprüft und eine Kostenübernahme für die andere Berufsgenossenschaft bestätigt.

Sind die Bildungsangebote der BGHW kostenpflichtig?

Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Teilnehmenden neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern (in den BG-Bildungseinrichtungen oder Vertragshotels) sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten. Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen.

Buchung/Anmeldeverfahren

Wie kann ich meine Mitgliedsnummer in Erfahrung bringen?

Die BGHW verwendet eine 9-stellige Nummer zur Identifikation der Unternehmen. Diese ist z.B. aus dem Beitragsbescheid oder Schreiben der Prävention ersichtlich. Um die Seminaranmeldungen den Filialen oder Betriebsstätten zuordnen zu können ist, soweit bekannt, die Filial-/ Betriebsstättennummer einzutragen. Sollte diese nicht bekannt sein, so ist die Zentralnummer einzutragen. Diese sollte der Personalabteilung im Betrieb bekannt sein. Die BGHW prüft, ob die Filialen / Betriebsstätten im Kataster erfasst sind. Sollte dies nicht der Fall sein, muss erst die Filiale / Betriebsstätte im Kataster erfasst werden, bevor eine Seminaranmeldung weiter bearbeitet werden kann.

Warum ist der Veranstaltungstermin ausgebucht? Weshalb findet das Seminar nicht in der gewünschten Bildungsstätte statt?

Die BGHW bietet entsprechend ihren personellen und organisatorischen Möglichkeiten bundesweit Seminare an. Aufgrund von teilweise nur an einem Bildungsstandort vorhandenen Ressourcen können manche Veranstaltungen nur dort durchgeführt werden. Bei einigen Seminaren übersteigt die Nachfrage im Seminarjahr die vorhandenen Ressourcen.

Was bedeutet "ausgebucht"?

Bei jeder Seminardurchführung wird die max. mögliche Teilnehmerzahl über den Bildungsstandort festgelegt. Die Festlegung richtet sich nach dem vorgesehenen Seminarraum und methodisch-didaktischen Gesichtspunkten. Zusätzlich sind bei jedem Seminar einige Wartelistenplätze vorgesehen, die bei der Stornierung von Festbuchungen berücksichtigt werden. Den Buchern von Wartelistenplätzen wird dann ein freiwerdender Platz angeboten. Sind alle Seminar- und Wartelistenplätze belegt, ist das Seminar ausgebucht.

Kann ich meine Buchung wieder stornieren?

Jede Buchung kann storniert werden. Aus Fairness gegenüber den Interessenten aus anderen Unternehmen sollte bei einer Verhinderung der gebuchte Platz so frühzeitig wie möglich freigegeben werden.

Kann noch nachträglich eine Übernachtung gebucht werden?

Setzen Sie sich mit der Seminarorganisation in Verbindung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird für Sie eine zusätzliche Übernachtung organisiert. Je nach Buchungssituation an unseren Bildungsstätten oder Vertragshotels kann diese Übernachtung auch in einem anderen Hotel bereitgestellt werden.

Muss man sich für jeden Termin (Teilnahmeanfrage und Wartelistenanfrage) einzeln anmelden?

Aus systemtechnischen Gründen ist es notwendig, dass die Anmeldung der Teilnehmenden zu jedem Termin separat erfolgt. Eine vorhandene Buchung kann nicht auf mehrere Seminartermine übertragen werden.

Es können pro Termin maximal 2 Teilnehmende aus einer Betriebsstätte angemeldet werden, damit möglichst viele Betriebe das Seminarangebot nutzen und die Teilnehmenden untereinander ihre Praxiserfahrungen austauschen können. Die Teilnehmenden können zu max. zwei Terminen auf Warteliste bei einem Seminar anmeldet werden. Bei festen Terminen ist eine weitere Anmeldung zum gleichen Seminar nicht möglich.
Wir gehen davon aus, dass Sie bei der Abgabe von Wartelistenanfragen den Termin auch wahrnehmen können.

Wann bzw. wie erhalte ich weitere Informationen und meine Seminarunterlagen?

Ca. fünf bis sechs Wochen vor dem Seminarbeginn bekommen die Seminarteilnehmer/innen die Einladung zum gebuchten Seminar. Der Einladung liegen die ausführlichen Informationen bei.

Wie wird man darüber informiert, ob die nötigen Voraussetzungen zur Seminarteilnahme erfüllt sind?

Im Anmeldeverfahren werden die Teilnahmevoraussetzungen geprüft. Sie bekommen entweder eine Zu- oder eine Absage.

Wie werde ich darüber informiert, dass meine Anmeldung eingegangen ist?

Das System verschickt zunächst eine automatische Eingangsbestätigung der Buchungsanfrage. Danach werden die eingegangenen Daten überprüft (Voraussetzungen usw.) und in der Regel in eine verbindliche Buchung umgewandelt. Dieser Vorgang kann einige Tage dauern, bei erforderlichen Nachfragen an das Unternehmen durch das Teilnehmermanagement auch länger. Über die verbindliche Buchung zu einem Seminartermin bekommen die Anmeldenden aus den Mitgliedsunternehmen eine schriftliche Benachrichtigung.

Warum ist die korrekte Mitgliedsnummer für die Teilnehmenden auch bei zentraler Anmeldung so wichtig?

Über die vollständige Mitgliedsnummer werden die Teilnehmenden den Filialen / Betriebsstätten eines Unternehmens zugeordnet. Diese Daten werden bei Kontakten mit der BGHW genutzt, um eine fachgerechte Beratung vor Ort zu gewährleisten.

Warum gibt es ein Teilnehmermaximum pro Unternehmen und Seminar?

Wir haben bei unseren Seminaren aus methodisch-didaktischen Gründen ein Maximum von zwei Teilnehmern pro Betriebsstätte festgelegt. Aus Mitgliedsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten werden nur Anmeldungen aus maximal 2 Betriebsstätten pro Seminartermin berücksichtigt. Hierdurch wollen wir auch erreichen, dass bei unseren Seminaren eine Vielzahl unserer Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit haben, einen Seminarplatz zu bekommen.

Seminardatenbank

Warum kann ich nur nach dem Seminartitel und nicht nach dem Veranstaltungsort suchen?

Die Reihenfolge ist vorgegeben: Nach der Auswahl des fachlich geeigneten Seminartyps ist in der Terminliste die Sortierung nach Seminarorten möglich.

Wann erscheinen neue Termine für das laufende Jahr bzw. Termine für das Folgejahr in der Datenbank?

Ab Anfang Oktober wird das Seminarangebot „Grundseminare für Sicherheitsbeauftragte (SiB-G)“ veröffentlicht.

Ab Mitte Oktober alle weiteren Seminare.

Sehr begehrte Seminare werden zunächst bis April des Folgejahres veröffentlicht und dann folgen sukzessive monatlich weitere Termine. Dies soll für eine gerechtere Verteilung über das ganze Jahr sorgen.

Wie finde ich das gewünschte Seminar?

Über das Seminarangebot werden Sie zu den gewünschten Seminaren geführt.

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