Diese Gewerbezweige gehören zur BGHW

Zu welcher Berufsgenossenschaft ein Unternehmen gehört, hängt von seiner Art und seinem Unternehmensgegenstand ab.

Die folgenden Gewerbezweige gehören zur BGHW:

  • Groß- und Einzelhandel jeglicher Art mit und ohne Lager einschließlich handelsähnlicher Unternehmen
  • Handelsvertretungen, Handelsmaklereien
  • Kommissions- und Agenturgeschäfte mit Warenumgang
  • Automatenaufstellungen
  • Verleih, Leasing von Handelsware
  • Einkaufs- und Verkaufsvereinigungen
  • landwirtschaftliche Warengenossenschaften
  • Kellereiunternehmen
  • Schrotthandel, Alt-, Rest-, Abfall- und Sekundärrohstoffhandel einschließlich Sortierung und Verpressung
  • Verlage, deren Erzeugnisse überwiegend im Lohndruck hergestellt werden
  • Vertrieb, Zustellung, Verteilung von Presseerzeugnissen einschließlich Werbeschriften
  • Lesezirkel
  • Speditionsunternehmen einschließlich Speditionsbüros
  • Warenverteilungs- und Warenlogistikunternehmen
  • Lagerei- und Speichereiunternehmen
  • kommunale Hafen- und Umschlagsunternehmen sowie Unternehmen des Hafen- und Seegüterumschlags, der Be- und Entladung, Warenkontrolle und ähnliche Unternehmen
  • Unternehmen der Leitung und Lenkung von Waren, der Handelshilfsleistungen
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