Mehr Sicherheit für Ihre Daten

Um Ihre sensiblen Daten noch besser zu schützen, setzen wir seit dem 01.12.2025 für den Zugang zu den Online-Portalen der BGHW die Zweifaktor-Authentifizierung (2FA) ein. Diese zusätzliche Sicherheitsmaßnahme sorgt dafür, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf unsere digitalen Services erhalten – und zwar zuverlässig und sicher.

Warum haben wir die 2FA eingeführt?

In den Online-Portalen der BGHW werden unter anderem besonders schützenswerte personenbezogene Daten verarbeitet – dazu zählen zum Beispiel Gesundheitsinformationen. Der Schutz dieser Daten hat für uns oberste Priorität. Ein einfaches Passwort allein reicht dafür nicht mehr aus.

Fachleute und Behörden wie das Bundesamt für Soziale Sicherung und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfehlen ausdrücklich, den Zugang zu solchen Daten mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung abzusichern. Damit erfüllen wir nicht nur hohe Datenschutzstandards, sondern schützen auch Ihre persönlichen Informationen wirkungsvoll vor Missbrauch.

So funktioniert die Zwei-Faktor-Authentifizierung

Bei der 2FA benötigen Sie zwei Dinge, um sich anzumelden:

  1. etwas, das nur Sie wissen (z. B. Ihr Passwort)
  2. und etwas, das nur Sie besitzen (z. B. Ihr Smartphone oder Ihr Fingerabdruck)

Erst wenn beide Faktoren zusammenpassen, wird der Zugang gewährt. Das macht es Unbefugten praktisch unmöglich, sich mit gestohlenen Passwörtern Zugriff zu verschaffen.

Welche Möglichkeiten haben Sie?

Bei der BGHW können Sie zwischen zwei sicheren Verfahren wählen:

TOTP

Sie nutzen eine App auf Ihrem Smartphone, die alle 30 Sekunden einen neuen Anmeldecode erzeugt.

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Passkey

Die Anmeldung erfolgt über biometrische Merkmale wie Fingerabdruck oder Gesichtserkennung oder über eine Geräte-PIN.

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Beide Verfahren gelten als besonders sicher – das BSI empfiehlt ausdrücklich TOTP und Passkeys als moderne und zuverlässige Lösungen. Die Anmeldung per E-Mail-Link ist hingegen aus Sicherheitsgründen nicht mehr vorgesehen.

FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „Zweifaktor-Authentifizierung bei der BGHW“
Brauche ich für die Anmeldung im Online-Portal eine Zwei-Faktor-Authentifizierung?

Eine Anmeldung mit zweitem Faktor ist verpflichtend. Folgende Optionen stehen zur Verfügung:  

Benutzername / E-Mail-Adresse in Kombination mit Passwort und einem zweiten Faktor (TOTP oder Passkey).

Ich habe meinen Benutzernamen vergessen.

Beim Benutzernamen handelt es sich um Ihre E-Mail-Adresse, mit der Sie sich erstmals für Ihr Benutzerkonto registriert haben.
Sollten Sie Ihren Benutzernamen nicht mehr selbst ermitteln können, verwenden Sie bitte unser Supportformular: meine.bghw.de/vss/support

Ich habe mein Passwort vergessen.

Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, nutzen Sie bitte auf der Anmeldemaske https://meine-e.bghw.de/reha die "Passwort vergessen"-Funktion. Sie erhalten dann eine E-Mail mit weiteren Anweisungen zum Zurücksetzen 
des Passwortes an Ihre registrierte E-Mail-Adresse.

Wann wird mein Konto gesperrt?

Ihr Konto wird gesperrt, wenn Sie zu oft falsche Zugangsdaten eingegeben haben.

Woran kann ich erkennen, dass mein Konto gesperrt ist?

Sie werden mit einer E-Mail über die Sperrung informiert. Wir verwenden dabei die E-Mail-Adresse, die bei uns hinterlegt ist.

Wie kann ich mein Konto wieder entsperren?

Nutzen Sie für die Entsperrung Ihres Kontos bitte unser Supportformular: meine.bghw.de/vss/support

Wie wirkt sich eine Kontosperre auf die Inhalte in meinem Konto aus, z. B. Postfachnachrichten?

Eine Sperre hat keinen Einfluss auf Ihre Kontoinhalte. Sie erhalten weiterhin Nachrichten in Ihrem Postfach.

Wie kann ich mein Konto löschen?

Sie können Ihr Konto selbst jederzeit in Ihrem Benutzerkonto über "Meine Einstellungen/ Persönliche Daten" mit der Option "Benutzerkonto löschen" entfernen oder Sie teilen uns schriftlich mit, dass Sie eine Löschung des Kontos wünschen.

Welche Daten werden gelöscht?

Löschen Sie Ihr Konto, werden alle Daten, die damit verknüpft sind, unwiderruflich gelöscht. Das betrifft die von Ihnen beantworteten und im Portal gespeicherten Online-Fragebögen und freie Nachrichten, die Sie in Ihrem Versicherungsfall übermittelt haben.

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