Hinweise zur Ermittlung der Einsatzzeit für Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Diese Hinweise unterstützen Sie bei der Ermittlung der Gesamtbetreuung Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese Tipps richten sich an Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, die als Betreuungsform die Regelbetreuung wählen.
Diese Handlungshilfe unterstützt Sie dabei, die Einsatzzeiten für Grundbetreuung zu ermitteln und hilft Ihnen dabei, diese für die betriebsspezifische Betreuung abzuschätzen.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche Einsatzzeiten vorgegeben werden, und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.