
Aktualisierte DGUV Vorschrift 2
Zum 1. Juli tritt die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft. Die Vorschrift regelt die Vorgaben für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.
Diese Hinweise unterstützen Sie bei der Ermittlung der Gesamtbetreuung Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Diese Tipps richten sich an Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten, die als Betreuungsform die Regelbetreuung wählen.
Diese Handlungshilfe unterstützt Sie dabei, die Einsatzzeiten für Grundbetreuung zu ermitteln und hilft Ihnen dabei, diese für die betriebsspezifische Betreuung abzuschätzen.
Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:
Der Grundbetreuung, für die in der Unfallverhütungsvorschrift verbindliche Einsatzzeiten vorgegeben werden, und dem betriebsspezifischen Betreuungsanteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.
E-Mail:
praevention(at)bghw.de