Seminare der BGHW
Ein Angebot für Unternehmerinnen und Unternehmer, Führungskräfte und Beschäftigte im Handel und in der Warenlogistik.
Durch die praxisnahen Seminare der BGHW können Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den Betrieben nachhaltig verbessert und Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Erkrankungen vermieden werden.
Aktuell keine Seminare!
Die aktuelle Situation rund um das Coronavirus hat uns dazu veranlasst, alle Seminare bis zum 12.02.2021 abzusagen.
Im Zeitraum vom 15.02.2021 bis 26.03.2021 werden wir versuchen ausgewählte Seminare durchzuführen — selbstverständlich unter Beachtung der gültigen Vorgaben des Infektionsschutzes.
Bei diesen ausgewählten Seminaren setzen wir uns direkt mit den bereits angemeldeten Teilnehmenden in Verbindungen, um unter anderem über die näheren Randbedingungen der Seminardurchführung unter Einhaltung der Sicherheitsregeln unter Corona-Bedingungen zu informieren.
Sobald uns nähere Informationen zu den geplanten Seminarterminen ab dem 29.03.2021 vorliegen, finden Sie diese Informationen auf dieser Seite.
Wenn Sie von einer Seminarabsage betroffen sind, bitten wir Sie, sich bei bestehendem Seminarwunsch neu anzumelden.
Bei weiteren Fragen schreiben Sie bitte an ausbildung(at)bghw.de.
Buchungshinweise
Die Veröffentlichung der Seminartermine 2021 erfolgt zeitlich gestaffelt:
ab 15. Februar 2021
- die Grundseminare für Sicherheitsbeauftragte (SiB-G) für das 4. Quartal 2021
- ab 15. Februar sind alle Semianrtermine veröffenlicht.
Services und Downloads
Vertiefende Materialien
Weiterführende Links und Inhalte
FAQ – häufig gestellte Fragen
Kann ein reservierter Seminarplatz nicht in Anspruch genommen werden, wird umgehend um eine schriftliche Benachrichtigung per Fax (0228 5406-5898) oder E-Mail (ausbildung(at)bghw.de) an die BGHW Seminarorganisation gebeten.
Dies ist nicht nur ein Gebot der Fairness gegenüber Interessenten auf der Warteliste, sondern trägt auch dazu bei, der BG, und damit allen Unternehmen, unnötige Ausgaben zu ersparen.
Wenn demgegenüber angemeldete Teilnehmer
- ihre Seminarplätze nicht in Anspruch nehmen, d.h. nicht erscheinen
- und zudem auch nicht rechtzeitig vorab über das Fernbleiben informieren, ist dies ist aus folgenden zwei Gründen sehr bedauerlich:
- Durch das Fernbleiben Ihres/Ihrer Mitarbeiters/Mitarbeiterin entstehen der Berufsgenossenschaft für einen freien Seminarplatz Kosten in Höhe von insgesamt durchschnittlich 300,00 EUR.
- Für das Seminar bestand eine Warteliste. Wären wir rechtzeitig davon informiert worden, dass Ihr/e Mitarbeiter/in nicht teilnimmt, hätten wir den freien Seminarplatz an einen Mitarbeiter eines anderen Betriebes vergeben.
Die Nachfrage nach Seminaren der Berufsgenossenschaft ist erfreulicherweise sehr hoch. Umso betrüblicher ist es daher, wenn Seminarplätze frei bleiben und andere Betriebe lange auf einen freien Seminarplatz warten müssen.
Wir bitten um Verständnis, dass neben den verursachten Kosten vor allem letztgenannter Umstand uns große Sorge bereitet.
Wir bitten Sie daher, uns vom Fernbleiben Ihres angemeldeten Teilnehmers mindestens 4 Wochen vor dem Seminartermin zu informieren.
Nur so haben wir die Möglichkeit, den frei gebliebenen Seminarplatz durch einen auf der Warteliste stehenden noch rechtzeitig zu belegen.
Namensänderungen oder Seminarbuchungen bitten wir ebenfalls immer per Fax oder E-Mail mitzuteilen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Seminarorte sind in der Regel mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar. Deshalb ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu empfehlen. Mehrere Seminarhotels und auch einige BG-Bildungsstätten bieten einen Abholservice vom Bahnhof an. Nähere Auskünfte dazu können Sie den Anreisehinweisen entnehmen, die Ihnen mit den Seminarunterlagen zugesandt werden.
Bei der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln werden die Kosten einer Bahnfahrkarte der 2. Klasse erstattet.
Die Kosten für Taxi können nur erstattet werden, wenn ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung steht. Die Kosten sind durch Quittung zu belegen.
Die Benutzung eines Flugzeuges ist möglich, wenn die Reisekosten nicht höher sind als die Kosten für die Benutzung des eigenen Kraftfahrzeuges.
Bei der Anreise mit dem Auto wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben. Nehmen mehrere Personen aus einem Unternehmen am Seminar teil, ist bitte zu prüfen, ob eine Fahrgemeinschaft gebildet werden kann. Eine Fahrgemeinschaft ist nicht an Personen aus demselben Unternehmen gebunden.
Interessenten aus Unternehmen, für die die BGHW nicht zuständig ist, können grundsätzlich auch an den Seminarveranstaltungen teilnehmen. Voraussetzung ist jedoch, dass freie Seminarplätze zur Verfügung stehen und dass seitens der zuständigen Berufsgenossenschaft eine Kostenübernahmeerklärung abgegeben worden ist.
Die Anmeldung zu den Seminaren muss stets schriftlich - per E-Mail, per Post oder per Fax – erfolgen.
Sofern Sie nicht über unser Seminarangebot im Internet gehen, ist eine besondere Form der Anmeldung nicht vorgesehen. Es muss jedoch aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, welche Personen zu welchen Seminaren angemeldet werden.
Einen konkreten Anmeldeschluss gibt es nicht. Die Teilnehmer werden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung berücksichtigt.
Der Eingang eines Seminarbuchungswunsches wird umgehend schriftlich bestätigt. Nach Prüfung der freien Seminarkapazitäten und Erfüllung der jeweiligen Teilnahmevoraussetzungen, wird die Einbuchung in das gewünschte Seminar zugesagt.
Circa 4 Wochen vor Seminarbeginn werden die Einladungen mit den vollständigen Seminarunterlagen versendet.
Die angebotenen Seminare sind von unterschiedlicher Dauer. Die genauen Zeiten entnehmen Sie bitte der Internetanmeldung bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Einladung zugesandt bekommen.
Vor Seminarbeginn und nach Seminarende bietet die Berufsgenossenschaft den Teilnehmenden ein Mittagessen oder am Abreisetag auch ein Lunchpaket an.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Seminarteilnehmer neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten.
Abweichende Regelungen entnehmen Sie bitte dem Internet bzw. den ausführlichen Unterlagen die Sie mit der Einladung zugesandt bekommen.
Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen.
An den Seminaren können alle Versicherten, die als Multiplikatoren mit dem Arbeitsschutz betraut sind, aus Betrieben im Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik teilnehmen. Es müssen jedoch die Teilnahmevoraussetzungen für das jeweilige Seminar erfüllt sein.
Allgemeine Teilnahmebedingungen bei Veranstaltungen der BGHW
Zum Abschluss eines Seminars erhält jeder Teilnehmende eine Teilnahmebescheinigung als Bestätigung der Teilnahme.
Während des Seminars und bei der An- und Abreise stehen die Teilnehmer selbstverständlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Sachschäden, z.B. bei Pkw-Unfällen, werden von der Berufsgenossenschaft jedoch nicht ersetzt.
Die BGHW versteht sich als Ihr Partner für Sicherheit und Gesundheit, auch im Seminar während dieser Corona-Pandemie.
Daher wurden in den Bildungsstätten und Seminarhotels umfangreiche Maßnahmen umgesetzt, um Sie als Seminarteilnehmende vor einer Infektionsgefahr zu schützen. Im Wesentlichen sind dies verstärkte Maßnahmen der Hygiene und des Verhaltens, wie sie auch sonst im Rahmen der Vorbeugung von Infektionskrankheiten üblich sind.
Wichtig ist, dass sie konsequent von jedem/jeder Einzelnen beachtet und umgesetzt werden. Dies gilt auch in unseren Seminaren.
Grundsätzlich gilt:
Reisen Sie bitte nur zum Seminar an, wenn Sie
- frei von Symptomen einer Erkältung oder Atemwegserkrankung wie Fieber, Husten, Schnupfen, Atemnot sind und
- in den 14 Tagen vor Seminarbeginn keinen Kontakt zu Personen mit einer nachgewiesen Corona-Infektion hatten und
- sich nicht im Laufe der letzten 7 Tage in einem Gebiet mit einer erhöhten Anzahl an Neuinfektionen, z. B. Landkreis mit Neuinfektionsrate von mehr als 50 pro 100 000 Einwohnern in den letzten 7 Tagen, Erfordernis regionaler oder auch lokal begrenzter Maßnahmen (z. B. Lockdown) aufgehalten haben. Es gilt der tagesaktuelle Beurteilungswert am Anreisetag.
Sollten Sie zu einer sogenannten Risikogruppe, d. h. zu einer Personengruppe mit einem erhöhten Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf gehören, so sehen Sie bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit von einer Seminarteilnahme ab.
Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes.
Bei Unsicherheiten können Sie auch Ihren behandelnden Arzt oder Ihre Ärztin um eine Einschätzung bitten.
- Anreise:
Vermeiden Sie bei Anreise mit dem PKW Fahrgemeinschaften.
Bei Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln beachten Sie die besonderen Vorsichtsmaßnahmen der Deutschen Bahn und der DGUV:
Informationen zum Reisen in der Corona-Zeit der DB
Empfehlung der DGUV zu Nutzung des ÖPNV
- Hotels und Bildungsstätten:
- Bitte beachten Sie bei der Ankunft in der Bildungsstätte den vorgegebenen Mindestabstand von 1,5 m. In Aufzügen kann der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden. Bitte nutzen Sie daher die Aufzüge nur einzeln.
- In den Hotels und Bildungsstätten sorgen Abstandsmarkierungen, Abtrennungen u. Ä. beim Check-in für einen geregelten und möglichst sicheren Gästeverkehr
- Zimmerschlüssel und -karten werden beim Ausgeben und Annehmen desinfiziert.
- Da während des Aufenthalts am Seminarort (Hotels, Bildungsstätte) ein kurzfristiges Unterschreiten des Mindestabstands nicht in allen Situationen ausgeschlossen werden kann, bringen Sie bitte zum Seminar für die gesamte Seminardauer ausreichend geeignete Mund-Nasen-Bedeckungen mit!
- Seminarbetrieb:
Auch während des Seminarbetriebes muss der Mindestabstand eingehalten werden. Unsere Seminarräume bzw. die Bestuhlung sind entsprechend eingerichtet. Bitte nehmen Sie hier keine selbstständigen Änderungen vor.
- Verpflegung / Freizeit
In den Bildungsstätten und den Hotels richten sich die Rahmenbedingungen im Bereich der Verpflegung und der Freizeitmöglichkeiten nach den regionalen Vorgaben. In der Regel ist mit Einschränkungen zu rechnen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie jeweils vor Ort.
Bei weiteren Fragen zu unserem Schutzkonzept schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an ausbildung(at)bghw.de.
Die Berufsgenossenschaft übernimmt für die Teilnehmenden neben den unmittelbaren Seminarkosten auch die Unterbringungskosten in Einzelzimmern (in den BG-Bildungseinrichtungen oder Vertragshotels) sowie in der Regel die Verpflegungs- und Fahrtkosten. Die Lohn- oder Gehaltsfortzahlung für die Seminardauer trägt das Unternehmen.
Grundsätzlich können solche Kosten nur dann übernommen werden, wenn die BGHW ein entsprechendes Seminar nicht anbietet und das gewählte Seminar für den Betriebszweck passend ist. Die Berufsgenossenschaften haben eine Übereinkunft getroffen, gegenseitig Beschäftigte aus anderen Berufsgenossenschaften zuzulassen. Hierzu ist aber notwendig, dass die BGHW vorab die Teilnahmevoraussetzung geprüft und eine Kostenübernahme für die andere Berufsgenossenschaft bestätigt.
Nach Abgabe des Antragsformulars ist in der Regel die Bearbeitung und Auszahlung innerhalb von 6 Wochen gewährleistet. Bitte benutzen Sie die zugesandten und personalisierten Antragsformulare. Hierdurch ist eine eindeutige Zuordnung gegeben.
Über das Seminarangebot werden Sie zu den gewünschten Seminaren geführt.
Ab Anfang Oktober wird das Seminarangebot „Grundseminare für Sicherheitsbeauftragte (SiB-G)“ veröffentlicht.
Ab Mitte Oktober alle weiteren Seminare.
Sehr begehrte Seminare werden zunächst bis April des Folgejahres veröffentlicht und dann folgen sukzessive monatlich weitere Termine. Dies soll für eine gerechtere Verteilung über das ganze Jahr sorgen.
Die Reihenfolge ist vorgegeben: Nach der Auswahl des fachlich geeigneten Seminartyps ist in der Terminliste die Sortierung nach Seminarorten möglich.
Wir haben bei unseren Seminaren aus methodisch-didaktischen Gründen ein Maximum von zwei Teilnehmern pro Betriebsstätte festgelegt. Aus Mitgliedsunternehmen mit mehreren Betriebsstätten werden nur Anmeldungen aus maximal 2 Betriebsstätten pro Seminartermin berücksichtigt. Hierdurch wollen wir auch erreichen, dass bei unseren Seminaren eine Vielzahl unserer Mitgliedsbetriebe die Möglichkeit haben, einen Seminarplatz zu bekommen.
Über die vollständige Mitgliedsnummer werden die Teilnehmenden den Filialen / Betriebsstätten eines Unternehmens zugeordnet. Diese Daten werden bei Kontakten mit der BGHW genutzt, um eine fachgerechte Beratung vor Ort zu gewährleisten.
Das System verschickt zunächst eine automatische Eingangsbestätigung der Buchungsanfrage. Danach werden die eingegangenen Daten überprüft (Voraussetzungen usw.) und in der Regel in eine verbindliche Buchung umgewandelt. Dieser Vorgang kann einige Tage dauern, bei erforderlichen Nachfragen an das Unternehmen durch das Teilnehmermanagement auch länger. Über die verbindliche Buchung zu einem Seminartermin bekommen die Anmeldenden aus den Mitgliedsunternehmen eine schriftliche Benachrichtigung.
Im Anmeldeverfahren werden die Teilnahmevoraussetzungen geprüft. Sie bekommen entweder eine Zu- oder eine Absage.
Ca. fünf bis sechs Wochen vor dem Seminarbeginn bekommen die Seminarteilnehmer/innen die Einladung zum gebuchten Seminar. Der Einladung liegen die ausführlichen Informationen bei.
Aus systemtechnischen Gründen ist es notwendig, dass die Anmeldung der Teilnehmenden zu jedem Termin separat erfolgt. Eine vorhandene Buchung kann nicht auf mehrere Seminartermine übertragen werden.
Es können pro Termin maximal 2 Teilnehmende aus einer Betriebsstätte angemeldet werden, damit möglichst viele Betriebe das Seminarangebot nutzen und die Teilnehmenden untereinander ihre Praxiserfahrungen austauschen können. Die Teilnehmenden können zu max. zwei Terminen auf Warteliste bei einem Seminar anmeldet werden. Bei festen Terminen ist eine weitere Anmeldung zum gleichen Seminar nicht möglich.
Wir gehen davon aus, dass Sie bei der Abgabe von Wartelistenanfragen den Termin auch wahrnehmen können.
Setzen Sie sich mit der Seminarorganisation in Verbindung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird für Sie eine zusätzliche Übernachtung organisiert. Je nach Buchungssituation an unseren Bildungsstätten oder Vertragshotels kann diese Übernachtung auch in einem anderen Hotel bereitgestellt werden.
Jede Buchung kann storniert werden. Aus Fairness gegenüber den Interessenten aus anderen Unternehmen sollte bei einer Verhinderung der gebuchte Platz so frühzeitig wie möglich freigegeben werden.
Bei jeder Seminardurchführung wird die max. mögliche Teilnehmerzahl über den Bildungsstandort festgelegt. Die Festlegung richtet sich nach dem vorgesehenen Seminarraum und methodisch-didaktischen Gesichtspunkten. Zusätzlich sind bei jedem Seminar einige Wartelistenplätze vorgesehen, die bei der Stornierung von Festbuchungen berücksichtigt werden. Den Buchern von Wartelistenplätzen wird dann ein freiwerdender Platz angeboten. Sind alle Seminar- und Wartelistenplätze belegt, ist das Seminar ausgebucht.
Die BGHW bietet entsprechend ihren personellen und organisatorischen Möglichkeiten bundesweit Seminare an. Aufgrund von teilweise nur an einem Bildungsstandort vorhandenen Ressourcen können manche Veranstaltungen nur dort durchgeführt werden. Bei einigen Seminaren übersteigt die Nachfrage im Seminarjahr die vorhandenen Ressourcen.