Häufige Fragen zur Versichertenkarte

Häufige Fragen und Antworten rund um die Versichertenkarte der BGHW.

Wer ist zuständig im Fall von technischen Problemen beim Herunterladen der digitalen Versichertenkarte?

Ansprechpartner bei technischen Problemen ist die Moncardo GmbH, Telefon: 0234-5200 738-0

Ersetzt das Vorzeigen der Karte in der Arztpraxis die Unfallmeldung beim Arbeitgeber?

Nein. Beschäftigte müssen ihren Arbeitsunfall grundsätzlich immer dem Arbeitgeber melden.

Sind Versicherte verpflichtet, die Karte zu nutzen?

Nein, niemand ist verpflichtet, die digitale Versichertenkarte herunterzuladen und nach einem Arbeitsunfall in der Arztpraxis vorzuzeigen. Sie erleichtert jedoch dem Arzt, dem Arbeitgeber und der BGHW die Arbeitsabläufe, wovon letztendlich Unternehmen und Versicherte profitieren.

Ist die digitale Versichertenkarte verpflichtend für Mitgliedsunternehmen?

Nein, Mitgliedsunternehmen müssen die digitale Versichertenkarte nicht nutzen.

Wie erhalte ich die digitale Versichertenkarte?

Die digitale Versichertenkarte kann kostenlos auf der BGHW-Website heruntergeladen werden. Die digitale Versichertenkarte kann mit speziellen Apps (zum Beispiel "Apple Wallet" oder "Pass2U Wallet") auf Smartphones geladen werden. Den dazu erforderlichen Code finden Sie unter Digitale Versichertenkarte.

Scannen Sie hierzu den QR-Code.

Ist die digitale Versichertenkarte personalisiert?

Nein, es sind keine persönlichen Daten auf der Karte gespeichert, es kann demnach kein Missbrauch erfolgen.

Was kostet die digitale Versichertenkarte?

Für die Unternehmen entstehen keinerlei Kosten. Die BGHW als Versicherungsträger übernimmt alle Kosten für die digitalen Versichertenkarten.

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