Erhaltung eines Arbeitsplatzes

Unser Ziel ist es, die Weiterbeschäftigung zu sichern. Gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Arbeitgebern suchen wir Wege, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten.

Verbleib im Beschäftigungsbetrieb

Diesen Prozess unterstützen wir beispielweise durch passgenaue Umbauten am bestehenden Arbeitsplatz, den Einsatz individuell zur Verfügung gestellter Hilfsmittel oder eine Arbeitsassistenz.

Ist eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich, ist das nächste Ziel, das vorhandene Arbeitsverhältnis zumindest im bisherigen Beschäftigungsbetrieb zu sichern. Zum Beispiel durch eine Neu- oder Weiterqualifizierung der Betroffenen sowie die Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz – stets unter Berücksichtigung der verbliebenen gesundheitlichen Folgen.

Ganz gleich welche Maßnahme: Den gesamten Prozess koordinieren die Reha-Beraterinnen und -Berater der BGHW gemeinsam mit den Betroffenen, dem Arbeitgeber sowie allen weiteren Beteiligten.

 

Arbeitsplatzvermittlung

Falls ein Arbeitsplatz im bisherigen Beschäftigungsbetrieb nicht gehalten werden kann, unterstützen wir die Vermittlung motivierter Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund der Folgen einer Berufskrankheit eine zeitnahe und nachhaltig dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben zum Ziel haben.

Hierzu nutzen wir unterstützend DGUV job, den Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Darüber hinaus ziehen wir auch private Arbeitsvermittler, die eigene Vermittlungskompetenz sowie die Netzwerke unserer Reha-Beraterinnen und -Berater hinzu.

 

Förderung der Selbsthilfe

Wir unterstützen auch die selbstbestimmten Bemühungen der Versicherten bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. In Betracht kommt beispielsweise die Erstattung von Bewerbungs-, Reise- oder Umzugskosten.

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Teilhabe am Arbeitsleben

Die Rückkehr in den Beruf steht im Mittelpunkt der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Hierzu setzen wir auf verschiedene Maßnahmen, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten oder einen neuen zu finden.

Zur Teilhabe am Arbeitsleben

Unsere Leistungen für Sie

Wir handeln nach dem Grundsatz „Reha vor Rente“. Er bedeutet: Wir nutzen alle geeigneten Mittel, um Versicherte nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit möglichst schnell wieder zurück in ein selbstbestimmtes Leben zu begleiten.

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