Erhaltung eines Arbeitsplatzes
Unser Ziel ist es, die Weiterbeschäftigung zu sichern. Gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Arbeitgebern suchen wir Wege, um den bisherigen Arbeitsplatz zu erhalten.
Verbleib im Beschäftigungsbetrieb
Diesen Prozess unterstützen wir beispielweise durch passgenaue Umbauten am bestehenden Arbeitsplatz, den Einsatz individuell zur Verfügung gestellter Hilfsmittel oder eine Arbeitsassistenz.
Ist eine Weiterbeschäftigung am bisherigen Arbeitsplatz nicht möglich, ist das nächste Ziel, das vorhandene Arbeitsverhältnis zumindest im bisherigen Beschäftigungsbetrieb zu sichern. Zum Beispiel durch eine Neu- oder Weiterqualifizierung der Betroffenen sowie die Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz – stets unter Berücksichtigung der verbliebenen gesundheitlichen Folgen.
Ganz gleich welche Maßnahme: Den gesamten Prozess koordinieren die Reha-Beraterinnen und -Berater der BGHW gemeinsam mit den Betroffenen, dem Arbeitgeber sowie allen weiteren Beteiligten.
Arbeitsplatzvermittlung
Falls ein Arbeitsplatz im bisherigen Beschäftigungsbetrieb nicht gehalten werden kann, unterstützen wir die Vermittlung motivierter Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Arbeitsunfall oder aufgrund der Folgen einer Berufskrankheit eine zeitnahe und nachhaltig dauerhafte Rückkehr ins Erwerbsleben zum Ziel haben.
Hierzu nutzen wir unterstützend DGUV job, den Service für Personal- und Arbeitsvermittlung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Darüber hinaus ziehen wir auch private Arbeitsvermittler, die eigene Vermittlungskompetenz sowie die Netzwerke unserer Reha-Beraterinnen und -Berater hinzu.
Förderung der Selbsthilfe
Wir unterstützen auch die selbstbestimmten Bemühungen der Versicherten bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. In Betracht kommt beispielsweise die Erstattung von Bewerbungs-, Reise- oder Umzugskosten.