Gütesiegelverfahren: Sicher mit System

Gehen Sie mit uns den Weg zu einem erfolgreichen Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – mit dem Gütesiegelverfahren „Sicher mit System“.

Es werden drei blauen Streifen angezeigt, die von oben links einen Halbkreis nach oben rechts formen. Der Schriftzug Sicher mit System wird angezeigt

Sie wollen ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach DIN ISO 45001 einführen oder Ihr bestehendes System verbessern? Wir unterstützen Sie gern.

Die BGHW bietet praxisgerechte Lösungen „Aus der Branche, für die Branche“ und hilft, unnötige Bürokratie zu vermeiden. Bei der Einführung oder Begutachtung arbeiten Sie mit Partnern zusammen, deren Kompetenz im Arbeitsschutz Sie bereits kennen. Nutzen Sie die langjährige Erfahrung unserer qualifizierten Beraterinnen und Berater sowie Begutachtenden.

Nach erfolgreicher Begutachtung bescheinigen wir Ihrem Betrieb, ein wirksames Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu betreiben. Diese Bescheinigung wird von den meisten Auftraggebern anerkannt, falls zur Auftragsvergabe ein Arbeitsschutzmanagementsystem nachgewiesen werden muss.

 

Das SGA-Managementsystem

Ein Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit beider Arbeit (SGA-Managementsystem) bedeutet: Sicherheit und Gesundheitsschutz gezielt planen, systematisch organisieren und konsequent als Führungsaufgabe betreiben.

Detailliert beschrieben sind die Inhalte eines SGA-Managementsystems im deutschen Nationalen Leitfaden (NLF) und im entsprechenden internationalen Leitfaden ILO-OSH 2001, der allen UNO-Mitgliedsstaaten zur Anwendung empfohlen ist. Auf diesem Leitfaden basiert auch das Angebot der BGHW.

 

DIN ISO 45001:2018

Im März 2018 hat die International Organization for Standardization (ISO) die neue internationale Norm ISO 45001 veröffentlicht. Sie löst den bisherigen britischen Standard OHSAS 18001 ab.

Die neue Norm wurde als DIN ISO 45001 "Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung" in das deutsche Normenwerk übernommen.

Mit dem Veröffentlichungsdatum 12.3.2018 der ISO 45001 gilt OHSAS 18001 als zurückgezogen, wobei eine dreijährige Übergangsfrist besteht. Bis zum 11.3.2021 behalten bestehende Bescheinigungen über OHSAS 18001 noch ihre Gültigkeit.

Im Rahmen der Begutachtung nach dem Nationalen Leitfaden (NLF) besteht die Möglichkeit einer ergänzenden Begutachtung, um die Konformität mit der DIN ISO 45001 nachzuweisen.

Einzelheiten zu den Bestandteilen eines SGA-Managementystems finden Sie in unseren Umsetzungshilfen oder im Nationalen Leitfaden (NLF) unter „Downloads“.

 

Der Weg zur Bescheinigung

Die BGHW bietet eine projektbegleitende Beratung zum Aufbau eines SGA-Managementsystems und eine unabhängige Überprüfung der Wirksamkeit des SGA. Diese Begutachtung erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Betriebes. Sie wird auf Basis eines Verfahrensgrundsatzes durchgeführt, der zwischen den Unfallversicherungsträgern abgestimmt ist. Qualifizierte SmS-Begutachtende prüfen nach einem qualitätsgesicherten Prozess und nach definierten Mindeststandards.

 

Referenzliste der Begutachtungen

Die Begutachtungsstelle der BGHW führt eine Referenzliste (Positivliste), in die erfolgreich begutachtete Unternehmen aufgenommen werden. Diese Liste wird laufend aktualisiert.

Selbstcheck Sicher mit System

Unser Selbstcheck erleichtert Ihnen den Einstieg in die Einführung eines Gütesiegelverfahrens. Er unterstützt Sie bei der bei der systematischen Organisation von Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen und der Dokumentation der erforderlichen Maßnahmen. Inhaltlich ist er an den „Nationalen Leitfaden für Arbeitsschutzmanagementsysteme” (NLF) angelehnt.

Mit Hilfe des Selbstchecks können Sie in Management für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufbauen. In dieser praxisorientierte Handlungsanleitung können Sie Ihre betriebsspezifischen Maßnahmen ergänzen. In bestimmten Bereichen sind ganz spezielle branchen- bzw. betriebsspezifische Lösungen notwendig.

Hier geht es zum Selbstcheck

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Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.

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