| Wissen

Jetzt Pflicht: Masken im Verbandkasten

ca. 3 Minuten Lesezeit

Mehr Pflaster, medizinische Gesichtsmasken und Feuchttücher sollten ab sofort fester Bestandteil in jedem kleinen oder großen Verbandkasten sein. Diese Anforderung bringt die  Aktualisierung der DIN-Normen für Verbandkästen mit sich. Nach einem Jahr endete zum 31. Januar die Übergangsfrist. 

Die Gesichtsmasken sollen Autofahrer bei Erste-Hilfe-Leistungen schützen, auch nach Ende der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen. Die Feuchttücher sind für die Reinigung von unverletzter Haut vorgesehen. Das hat sich im Detail geändert:

  • Großer Verbandkasten (DIN 13169) -  Neu:  4 Gesichtsmasken, 8 Feuchttücher, vergrößertes Fertigpflastersortiment
  • Kleiner Verbandkasten (DIN 13157) - Neu: 2 Gesichtsmasken, 4 Feuchttücher, vergrößertes Fertigpflastersortiment
  • KFZ-Verbandkasten (DIN 13164) - Neu: 1 Dreiecktuch (statt vorher 2), 2 Gesichtsmasken, es entfällt: 1 Verbandtuch in der Größe 40x60 cm

Eine vollständige Auflistung des aktuellen Erste-Hilfe-Materials hält der Fachbereich „Erste Hilfe“ der DGUV bereit.

Vorhandene Verbandkästen können ohne großen Aufwand den neuen Normen entsprechend ergänzt werden. Es wird daher empfohlen bei der nächsten Überprüfung der Verbandkästen die neuen Materialien aufzunehmen.

Unternehmen müssen ausreichend Erste-Hilfe-Material zur Verfügung haben, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Die betriebliche Gefährdungsbeurteilung gibt Aufschluss über Art und Menge. Anhaltspunkte sind

  • die Betriebsgröße,
  • die betrieblichen Gefahren,
  • die Ausdehnung und Struktur des Betriebes und
  • die Organisation des betrieblichen Rettungswesens.

Informationen zur Ersten Hilfe und Ausstattung von Verbandkästen gibt es im Kompendium Arbeitsschutz der BGHW. Im Themenfeld „Erste Hilfe im Betrieb“ finden sich eine Übersicht aller „BGHW-Wissen“ und DGUV-Informationen zum Thema.

Aktuelle Informationen hält außerdem der Fachbereich „Erste Hilfe“ bei der Gesetzlichen Unfallversicherung bereit.

Symbol für einen informativen Hinweis

Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt anmelden
Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Redaktion "Hundert Prozent"

E-Mail:
hundertprozent(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular

Datenschutzhinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Sie haben gerade auf die Verlinkung zu unserem Angebot auf %s geklickt. Wenn Sie unten auf „weiter“ klicken und damit dieses Angebot nutzen, können (personenbezogene) Nutzungsdaten durch den Anbieter des Dienstes erfasst und ggf. auch außerhalb der Europäischen Union weiter verarbeitet werden. Auf Art und Umfang der verarbeiteten Daten haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Anbieters.