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Raubüberfall: schützen und vorbeugen

ca. 3 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste im Überblick

  • Bei Raubüberfällen im Handel steht meist das Bargeld im Vordergrund.
     
  • Täter und Betroffene stehen unter erheblichem Stress. Widerstand oder behinderndes Verhalten erhöhen das Risiko, körperlich verletzt zu werden.
     
  • Der Schutz von Leben und Gesundheit hat immer Vorrang vor dem Schutz materieller Werte.
     
  • Beschäftigte sollten wissen, was sie im Notfall zum eigenen Schutz tun können sowie grundlegende Verhaltensweisen kennen, um Raubüberfällen vorzubeugen.
Raubüberfall an einer Tankstelle: Ein Mann mit Kapuzenpullover bedroht eine Kassiererin, die die Hände hebt. Er greift in die Kasse und entnimmt Geldscheine.
Gerade spät abends, in abgelegenen Geschäften und als einzige Arbeitskraft kann es für Kassiererinnen und Kassierer zu Konfrontationen oder gar Überfällen kommen.

Ein Raubüberfall passiert oft blitzartig und das Überraschungsmoment führt nicht selten zur Schockstarre. Bevorzugt passieren die Straftaten in den Abendstunden kurz vor oder nach Ladenschluss, wenn es häufig bereits dunkel ist. Tankstellen, Kioske und Spielhallen kann es aufgrund ihrer Öffnungszeiten auch nachts betreffen. Allein im Jahr 2021 kam es bei Geschäften und sonstigen Zahlstellen nach polizeilicher Kriminalstatistik zu 1531 Fällen von Raub oder räuberischer Erpressung. Meist haben es die Täter auf Bargeldbestände abgesehen. Dorothea Kraft, Expertin für Raubprävention bei der BGHW, hat einige Tipps für Betroffene, um die Situation bestmöglich zu bewältigen. Denn Raubüberfälle können zu einem psychischen Trauma führen. „Die oberste Verhaltensregel lautet: Sich selbst schützen und nicht den Helden spielen“, betont Kraft. Für betroffene Beschäftigte ist es wichtig, die grundlegenden Regeln im Ernstfall verinnerlicht zu haben.
 

Raubüberfall – Verhaltenstipps 

  • Versuchen Ruhe zu bewahren.
  • Keine Gegenwehr leisten und sich kooperativ verhalten.
  • Den Täter auf unerwartete Ereignisse hinweisen, die ihn stören könnten, wie zum Beispiel das geplante Eintreffen von Lieferanten oder Geldtransportern.
  • Handlungen kommentieren, um den Täter zu beruhigen. Sätze können zum Beispiel sein: „Hier ist nicht mehr Geld. Bitte überzeugen Sie sich selbst, die Kasse ist leer.“
     
  • Keine hastigen Bewegungen ausführen und auf keinen Fall die Kassenlade zuschlagen. Dies kann zur Eskalation der Situation führen.
     
  • Ehrlich zum Täter sein: Nicht das Vorhandensein von Schlüsseln zum Kassenbüro , zum Geldschrank oder das Vorhandensein von Geld leugnen. Der Täter kann durch Beobachtung oder Tippgeber die Wahrheit wissen.
  • Keinesfalls einen sicheren Bereich verlassen, um einem bedrohten Mitarbeiter zu Hilfe kommen zu wollen. Dies kann zur Eskalation der Situation führen.
     
  • Alarm nur auslösen, wenn dadurch keine zusätzliche Gefährdung zu erwarten ist.
  • Sich das Äußere des Täters und den Tatablauf einprägen. Eine gute Täterbeschreibung unterstützt die Fahndung der Polizei.
  • Den Täter nicht an der Flucht hindern und ihn nicht verfolgen.
Das Bild zeigt ein Porträt von Dorothea Kraft, Expertin für Raubprävention bei der BGHW.
Dorothea Kraft, Präventionsexpertin für Raubüberfälle bei der BGHW

Raubüberfällen vorbeugen

Zur Prävention von Raubüberfällen kann auch betriebsintern einiges unternommen werden. Einen kritischen Bereich für Überfälle stellt häufig das Betreten und Verlassen der Betriebsstätte dar. Beschäftigte sollten nur Eingänge benutzen, die mit Außenbeleuchtung ausgestattet sind oder die auf belebte Straßen führen. Sie sollten dabei nicht alleine sein, vor allem bei Dunkelheit.

Zudem kommt es auf gute technische Sicherheitseinrichtungen an. So wird verhindert, dass unberechtigte Personen die Personal- und Lagerbereiche unbemerkt betreten. Ein Türspion oder eine Kamera hilft dabei, Personen vor dem Zutritt zum Kassenbüro oder Lager zu identifizieren. Wichtig auch: Wissen, wo der nächste Alarmknopf oder die nächste Alarmierungsmöglichkeit ist und darauf achten, dass diese Einrichtungen zugänglich bleiben. Für den Notfall sollte der Öffnungsmechanismus zur schnellen Kassenöffnung bekannt sein.

Was den sicheren Umgang mit der Tageseinnahme betrifft, müssen Beschäftigte die Geldlade geschlossen halten, sofern kein Bezahlvorgang stattfindet. Auch das Abschöpfen von Bargeld ab einem festgelegten Höchstbetrag ermöglicht es, dass der Kassenbestand im Falle eines Überfalls möglichst gering ausfällt. Das Zählen und Bündeln von Geld muss hinter verschlossenen Türen und ohne Einsicht von außen erfolgen.

Geldtransporte zur Bank sollten möglichst durch ein Werttransportunternehmen abgewickelt werden. Andernfalls ist es wichtig, beim Transport keine Arbeitskleidung zu tragen und Geldtransportbehälter niemals sichtbar zu befördern. Es empfiehlt sich, das Geld möglichst nur zu zweit, zu wechselnden Zeiten sowie auf unterschiedlichen und übersichtlichen Wegen zu transportieren. Transporte nach Einbruch der Dunkelheit sollten vermieden werden. Vor dem Verlassen der Betriebsstätte ist es ratsam, das Gelände im Hinblick auf verdächtige Gegebenheiten oder Personen zu überprüfen. Im Verdachtsfall sollten Beschäftigte die Polizei, den Sicherheitsdienst oder Vorgesetzte informieren.


Raubüberfall melden

Kommt es zu einem Raubüberfall, muss dieser schnellstmöglich der BGHW gemeldet werden – auch wenn keine äußeren Verletzungen sichtbar sind. Denn die Auswirkungen des Angriffs können sich noch später zeigen, zum Beispiel in Form von Angst- und Panikattacken. Um solche Folgen zu vermeiden, bietet die BGHW nach Raubüberfällen psychologische Hilfe durch speziell ausgebildete Psychologinnen und Psychologen an.

Gewalt im Handel – machen Sie mit bei unserer Umfrage!

Stressige Kundschaft, unangenehme Lieferanten: Wer im Handel oder in der Warenlogistik arbeitet, hat in dieser Beziehung womöglich schon einiges erlebt. Die BGHW hat eine anonyme Online-Umfrage gestartet, um mehr über Ihre Erlebnisse und Ihren Umgang mit Gewalt am Arbeitsplatz zu erfahren. Alles, was Sie brauchen, sind etwa 15 Minuten Zeit. Teilnehmen können Beschäftigte aller Branchen. Die Ergebnisse werden in passgenaue Präventionsangebote und Leistungen einfließen.

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Weiterführende Informationen und Angebote der BGHW zu den Themen Gewalt, Raub und Überfall:

 

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