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Wenn die Sonne brennt: Warum UV-Schutz so wichtig ist

ca. 5 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste im Überblick

  • Der Klimawandel erhöht die Gefahren durch UV-Strahlen.
  • Beschäftigte, die im Freien arbeiten, haben ein besonders hohes Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. 
  • STOP-Maßnahmen schützen vor den Risiken.
  • Unternehmen müssen eine Angebotsvorsorge anbieten.
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Endlich Sonne! Nach einem langen Winter sehnen wir uns nach wärmenden Sonnenstrahlen und setzen uns ihnen allzuoft ungeschützt aus. Immer noch nehmen viele die Risiken durch UV-Strahlen nicht ernst. Aber: Sie können die Gesundheit stark gefährden. Besonders jene Menschen, die im Freien arbeiten. Sie benötigen einen intensiven Schutz.

„36 Grad und es wird noch heißer“ – die Band 2Raumwohnung sang diesen Sommerhit bereits 2007. Inzwischen ist das Szenario in der warmen Jahreszeit zur ungesunden Realität geworden. Vor allem bei der Arbeit im Freien kann die Sonne zur Gefahr für die Gesundheit werden. Diese Berufsgruppen sind meist einer hohen Dosis an Sonnenstrahlung ausgesetzt. Ein nicht zu unterschätzendes Risiko, das sich durch den Klimawandel erhöhen wird.

Klimawandel führt zu noch mehr UV-Strahlenbelastung

Der Klimawandel wirkt sich auch auf die Ozonschicht aus, die UV-Strahlen absorbiert. So verhindert er, dass die Ozonschicht sich erholt und wieder dicker wird. Auch führen jahreszeitliche Schwankungen des atmosphärischen Ozongehalts zu sogenannten Mini-Ozonlöchern, die den UV-Index auf beachtliche Werte ansteigen lassen. Dieses Phänomen kommt besonders im Frühling vor. Der Klimawandel sorgt dafür, dass die Anzahl und Dauer dieser Niedrigozon-Ereignisse zunehmen wird. Das ist ein Risiko: Viele Menschen wollen gerade im Frühjahr Sonne erleben, obwohl die Haut nach einem langen Winter besonders ungeschützt ist. Zudem prognostiziert die Forschung für Deutschland eine Abnahme der Bewölkung, das heißt, es wird künftig mehr klare Sonnentage geben, was sich bereits in den Daten des Deutschen Wetterdienstes zeigt. Diese Auswirkungen des Klimawandels führen also jetzt schon zu steigender Jahres-UV-Strahlung.

Übrigens: Menschen brauchen die Sonne auch, um das lebenswichtige Vitamin D3 zu bilden. Es reguliert den Calciumgehalt im Blut und ist essenziell für den Knochenbau. Dafür reicht allerdings schon eine geringe Dosis Sonnenlicht aus.

Neuerkrankungen von Hautkrebs treten jährlich in Deutschland auf. Tendenz steigend.

Welche Schäden können entstehen?

Wir nehmen von der Sonnenstrahlung nur das sichtbare Licht und die Wärmestrahlung wahr. Die unsichtbare UV-Strahlung können wir nicht empfinden. Je stärker und länger die Strahlung einwirkt, desto größer ist die Gesundheitsgefahr. Schäden durch UV-Strahlung werden erst spürbar, wenn es schon zu spät ist. Auch ohne sichtbaren Sonnenbrand kann die Strahlung zur Hautalterung beitragen und das Risiko für Hautkrebs erhöhen.

Akute Schäden bei einmaliger zu hoher Belastung durch Sonnenstrahlung:

  • Sonnenbrand
  • Augenschäden, z. B. Binde- und Hornhautentzündung
  • Hitzeschäden wie Austrocknung, Hitzschlag oder Sonnenstich

Chronische Schäden durch langfristige Belastung:

  • Vorzeitige Hautalterung
  • Bestimmte Formen des Hautkrebses einschließlich Frühstadien (Aktinische Keratosen)
  • Linsentrübung des Auges (Grauer Star)
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Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Die Grafik gibt das Alter im Jahr der Anzeige der Berufskrankheit an. Sie zeigt, dass das Risiko einer Erkrankung mit der lebenslangen UV-Dosis steigt.
Hauptkrebs als Berufskrankheit: Das Risiko einer Erkrankung steigt mit der lebenslangen Dosis. (Quelle: DGUV)

Im Jahr 2021 wurden bei der BGHW 153 Verdachtsfälle als Berufskrankheit 5103 anerkannt. Dazu zählen das Plattenepithelkarzinom sowie dessen Vorstufen, die aktinischen Keratosen. Nach Hauterkrankungen und Lärmschwerhörigkeit liegt diese Berufskrankheit damit auf Platz 3. In allen Berufsgenossenschaften zusammen gab es im gleichen Jahr insgesamt 3.502 anerkannte Fälle. Das Tückische ist, dass eine Erkrankung erst Jahre oder Jahrzehnte später auftreten kann. Jedes ungeschützte Sonnenbad bedeutet langfristig ein hohes Risiko. Menschen, die beruflich über viele Jahre im Freien gearbeitet haben und dabei regelmäßig UV-Strahlung ausgesetzt waren, haben im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung ein zwei- bis dreimal höheres Risiko, an Hautkrebs zu erkranken.

Wirksamer Schutz gegen die Sonne

Die Grafik zeigt den UV-Index von 1 bis 11 und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Der UV-Index beschreibt den am Boden erwarteten Tagesspitzenwert der sonnenbrandwirksamen UV-Strahlung. (Quelle: Bundesamt für Strahlenschutz)

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten die Beschäftigten als Erstes über die möglichen Gefahren durch UV-Strahlung und die Schutzmaßnahmen informiert werden. Bei der Gefährdungsbeurteilung kann der international festgelegte UV-Index eine Orientierungshilfe sein. Es gibt viele Schutzmaßnahmen, um Schäden durch Sonnenstrahlung zu vermeiden. Sie folgen der Hierarchie des STOP-Prinzips: Vorrangig gilt „Sonne vermeiden“, dann erst folgen die technischen Maßnahmen. Wenn diese durch das Unternehmen nicht umgesetzt werden können, kommen organisatorische und schließlich persönliche Schutzmaßnahmen zum Einsatz.

Schutzmaßnahmen gegen UV-Strahlen nach STOP-Hierarchie

Sonne vermeiden

Technische Maßnahmen:

  • Schattige Unterstellmöglichkeiten (auch für Pausen).
  • Arbeitsbereiche schützen mit Sonnenschirmen, -segeln, -planen und Überdachungen.

Organisatorische Maßnahmen:

  • Tätigkeiten möglichst im Schatten oder in geschlossenen Räumen ausführen.
  • Körperlich anstrengende Arbeiten möglichst früh morgens oder spät nachmittags ausführen lassen.
  • Mittags ist die Sonnenstrahlung besonders stark. Arbeitszeiten anpassen, damit eine längere Mittagspause möglich wird.
  • Getränke und UV-Schutzmittel ausreichend zur Verfügung stellen. Sonnencreme etc. sollten aber nur dann verwendet werden, wenn ein Schutz auf anderem Wege nicht möglich ist.

Personenbezogene Maßnahmen:

  • Luftdurchlässige, körperbedeckende Bekleidung (lange Hose, langärmeliges Oberteil, Kopfbedeckung, Nacken- und Ohrenschutz) tragen. 
  • Sonnenbrillen
  • PSA gegen andere Gefährdungen mit UV-Schutzkleidung kombinieren.
  • Sonnenschutzmittel (Creme oder Lotion) auf unbedeckte Körperteile auftragen.
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Angebotsvorsorge durch Unternehmen bei Tätigkeiten im Freien

In der Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) ist geregelt, dass Unternehmerinnen und Unternehmer ihren Beschäftigten bei Tätigkeiten im Freien regelmäßig eine arbeitsmedizinische Vorsorge in der Betriebsarztpraxis anbieten müssen (Angebotsvorsorge). Das gilt bei Tätigkeiten im Freien, wenn die Beschäftigten

  • im Zeitraum von April bis September
  • zwischen 10 und 15 Uhr
  • ab einer Dauer von insgesamt mindestens einer Stunde pro Arbeitstag
  • an mindestens 50 Arbeitstagen arbeiten. 

Die Angebotsvorsorge beinhaltet: allgemeine Anamnese, Arbeitsanamnese, Beratung und gegebenenfalls eine Untersuchung.

Verwendung von Sonnenschutzmitteln: Viel hilft viel

  • „Sonnenterrassen“ wie Stirn, Ohren, Nase, Lippen, Kinn, Schultern und Nacken besonders gründlich eincremen.
  • Wasserfeste Sonnencreme ohne Duft und Konservierungsstoffe wählen.
  • Das Sonnenschutzmittel sollte einen Lichtschutzfaktor von mindestens 30 haben, besser 50. Der Lichtschutzfaktor gibt an, wie viel mal länger man sich der Sonne aussetzten kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen. Das hängt vom jeweiligen Hauttyp ab. Eigenschutzzeit bei heller Haut (Typ II): max. 20 Minuten.
  • Lotions und Cremes verwenden. Sprays bringen durch den Sprühkopf nur einen dünnen Film auf die Haut und der LSF kann nicht vollständig erreicht werden.
  • Ausreichend auftragen und gleichmäßig verteilen. Richtwert: Ein Erwachsener benötigt drei bis vier Esslöffel für den ganzen Körper.
  • Eine halbe Stunde vor der Sonnenexposition auftragen.
  • Zirka alle zwei Stunden erneuern, vor allem bei Schwitzen. Dadurch bleibt der bestehende Schutz erhalten. Die Aufenthaltszeit in der Sonne wird nicht erneuert.
  • Bei Allergien oder Hautkrankheiten nach ärztlichem Rat spezielle Sonnenschutzmittel verwenden.

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