Sozialwahlen
Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Die Versicherten bestimmen ihre Vertreterinnen und Vertreter in den höchsten Gremien des Sozialversicherungsträgers.
Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gehen aus regelmäßigen, allgemeinen, freien und geheimen Wahlen nach dem Prinzip der Verhältniswahl hervor. So werden die Angehörigen der Vertreterversammlung alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Versicherten der Mitgliedsbetriebe der BGHW gewählt.
Bei der Sozialwahl kommt es zur sogenannten Friedenswahl in der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beziehungsweise der Versicherten, wenn
- nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht und vom Wahlausschuss als gültig zugelassen wurde oder
- auf allen eingereichten und als gültig festgestellten Vorschlagslisten zusammen nicht mehr Wahlbewerber aufgeführt sind als insgesamt für die Vertreterversammlung gewählt werden können.
Friedenswahlen sind vor allem in der gesetzlichen Unfallversicherung ein wichtiges Instrument, um zum Beispiel sicherzustellen, dass alle Branchen in gleichem Maße in den Gremien vertreten sind. Zur Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) kommt es nur dann, wenn es keine Friedenswahl gibt.
Die nächste Sozialwahl wird im Jahr 2023 stattfinden.
Friedenswahlen und konstituierende Sitzung im Jahr 2017
Im Jahr 2017 wurden Friedenswahlen durchgeführt. Die Selbstverwaltung der BGHW hat sich daraufhin am 14. September 2017 in Mannheim konstituiert. In dieser Sitzung wählte die Vertreterversammlung den Vorstand und die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung.