Sozialwahlen

Die Sozialwahl ist das Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung. Die Versicherten und die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bestimmen ihre Vertreterinnen und Vertreter in den höchsten Gremien des Sozialversicherungsträgers. Bei den Unfallversicherungsträgern ist dies die Vertreterversammlung.

Sozialwahl 2023 mit rotem Briefumschlag und Smiley

Die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen von Unternehmerinnen und Unternehmern sowie den Versicherten gewählt. 

Für die Sozialwahlen gelten die Wahlgrundsätze, d. h. die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane gehen grundsätzlich aus regelmäßigen, allgemeinen, freien und geheimen Wahlen nach dem Prinzip der Verhältniswahl hervor.

Bei der Sozialwahl kommt es zur sogenannten Friedenswahl in der Gruppe der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber beziehungsweise der Versicherten, wenn

  • nur eine gültige Vorschlagsliste eingereicht und vom Wahlausschuss als gültig zugelassen wurde oder
  • auf allen eingereichten und als gültig festgestellten Vorschlagslisten zusammen nicht mehr Wahlbewerber aufgeführt sind als insgesamt für die Vertreterversammlung gewählt werden können.

Friedenswahlen sind vor allem in der gesetzlichen Unfallversicherung ein wichtiges Instrument, um zum Beispiel sicherzustellen, dass alle Branchen in gleichem Maße in den Gremien vertreten sind. Zur Wahl mit Wahlhandlung (Urwahl) kommt es nur dann, wenn es keine Friedenswahl gibt.

Die nächste Sozialwahl findet im Jahr 2023 statt.

Symbol mit einem Ausrufezeichen

Friedenswahlen im Jahr 2023

Die Sozialwahl findet dieses Jahr statt. Die Vorbereitungen laufen bereits. Der Wahlausschuss der BGHW hat am 10. Februar 2023 das vorläufige Wahlergebnis für die Wahl zur Vertreterversammlung festgestellt und öffentlich bekannt gemacht.

Die Listen mit den gewählten Bewerberinnen und Bewerbern sind veröffentlicht. Mit Ablauf des 31. Mai 2023, der vom Bundeswahlbeauftragten als Wahltag festgelegt wurde, gelten alle Personen auf der Liste als gewählt.

Aus beiden Wählergruppen - Versicherten und Arbeitgeber - wurde jeweils nur eine Vorschlagsliste eingereicht und durch den Wahlausschuss der BGHW zugelassen. In diesem Fall findet keine Wahlhandlung statt (sog. Friedenswahl).

Die neue Vertreterversammlung der BGHW wird am 14. September 2023 in Heidelberg das erste Mal zusammentreten, d. h. sich konstituieren. In dieser Sitzung wählt die Vertreterversammlung zunächst die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung und dann den Vorstand. Der Wahlausschuss gibt anschließend das endgültige Wahlergebnis bekannt.

Friedenswahlen und konstituierende Sitzung im Jahr 2017

Im Jahr 2017 wurden Friedenswahlen durchgeführt. Die Selbstverwaltung der BGHW hat sich daraufhin am 14. September 2017 in Mannheim konstituiert. In dieser Sitzung wählte die Vertreterversammlung den Vorstand und die alternierenden Vorsitzenden der Vertreterversammlung.

Bekanntmachung der Ergebnisse der Sozialwahl 2017

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