Messen und Veranstaltungen im Überblick
Sie wollen noch mehr über Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wissen – und dabei mit Expertinnen und Experten ins Gespräch kommen? Dann sind Sie hier genau richtig: Mit Ausnahme unseres regulären Seminarangebots finden Sie hier Termine, Messeteilnahmen und Veranstaltungen der BGHW.
Messen
Erleben Sie auf Messen Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und zwar dort, wo die BGHW mit einem eigenen Stand vertreten ist. So können Sie sich umfassend über das Leistungsspektrum der Berufsgenossenschaft informieren.
Veranstaltungen
Neben Messen könnten auch diese Veranstaltungen für Sie interessant sein: Ausstellungen, Kongresse und noch vieles mehr.
Vertreterversammlung
Sie ist das gesetzgebende Organ der BGHW: die Vertreterversammlung. Sie findet regelmäßig zwei Mal im Jahr statt.
Unternehmerkalender
Nie wieder für Ihr Unternehmen relevante BGHW Termine verpassen! Der Unternehmerkalender unterstützt Sie dabei und hält Sie immer auf dem Laufenden. Außerdem erinnern wir Sie an Ihre Unternehmerpflichten. Zu Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz
Die Termine im Überblick
8 Termine
- | Reminder für Unternehmerinnen und Unternehmer
In wenigen Tag ist er fällig: der Lohnnachweis DIGITAL
Bis zum 16. Februar 2021 haben Sie noch Zeit, Ihre Arbeitsentgelte, an die BGHW zu melden.
Auf Basis des elektronisch übermittelten Lohnnachweises berechnet die BGHW die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung.
Die Meldefrist für die Beitragsberechnung 2020 ist der 16. Februar 2021.
Sie oder ein beauftragter Dritter (z.B. Steuerbüro) können die Meldung über ein systemtemgeprüftes Entgeltabrechnugnsprogramm oder über die Ausfüllhilfe "sv.net" abgeben.
Aktuelle Hinweise zum Lohnnachweis Digital 2020
Wie sind Kurzarbeitergeld und Corona-Prämie beim Lohnnachweis digital zu berücksichtigen? Wir geben Antworten auf häufig gestellte Fragen.Mehr Informationen zum Lohnnachweis digital unter www.bghw.de Webcode: UV-Meldung
- | Reminder für Unternehmerinnen und Unternehmer
In wenigen Tagen erhalten unsere Unternehmen den Beitragsbescheid für 2020.
Mitte April erhalten unsere Mitgliedsunternehmen den Beitragsbescheid 2020.
Die wichtigsten Informationen zur Beitragsberechnung finden Sie hier: www.bghw.de Webcode: #Beitragsbescheid.
Sie haben Fragen zum Beitragsbescheid?
Die Mitarbeiter der Service-Hotline helfen Ihnen gerne weiter: Tel. 0621 53399001.
- | Frankfurt am Main
- | Reminder für Unternehmerinnen und Unternehmer
Die digitale Versichertenkarte für Ihre Beschäftigten
Mit der digitalen Versichertenkarte haben Ihre Beschäftigten nach einem Arbeitsunfall wichtige Informationen immer bei sich
Die digitale Versichertenkarte zeigt an, dass Ihre Beschäftigten bei der BGHW versichert sind – für den Fall der Fälle, wenn nach einem Arbeitsunfall nach dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gefragt wird. Das beschleunigt die Abläufe in der Arztpraxis und im weiteren Verfahren. Übrigens: Die Versichertenkarte ist nicht personalisiert, und auf ihr werden keine Daten gespeichert. Die digitale Versichertenkarte kann auf Smartphones geladen werden.
Mehr Infos zur digitalen Versichertenkarte auf www.bghw.de Webcode: A1001
- | Reminder für Unternehmerinnen und Unternehmer
Haben Sie das richtige Betreuungsmodell für Ihr Unternehmen?
Ein wichtiger Teil Ihrer unternehmerischen Verantwortung ist die Pflicht, die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen.
So finden Sie das passende Betreuungsmodell für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Beschäftigten :
- Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten
- Betriebe mit mehr als 10 und bis zu 50 Beschäftigten
- Betreuungsmöglichkeiten für Betriebe mit 50 und mehr Beschäftigten
Erfahren Sie mehr über sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung auf www.bghw.de Webcode: DGUVR
- | Reminder für Unternehmerinnen und Unternehmer
Unter 50 Beschäftigte? Sparen Sie mit unserem Online-Fernlehrgang Zeit und Geld
Führen Sie ein Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten? Dann können Sie sich auch für die alternative bedarfsorientierte Betreuung – das "Unternehmermodell" – entscheiden. Die notwendigen Kenntnisse im Arbeitsschutz erwerben Sie selbst, indem Sie am Online-Fernlehrgang der BGHW teilnehmen. Das spart Zeit und Kosten.
Mehr Informationen zum Online-Fernlehrgang auf www.bghw.de Webcode: #Fernlehrgang
- | Reminder für Unternehmerinnen und Unternehmer
Damit Ihre Beschäftigten Bescheid wissen - Unterweisungen
Ohne Unterweisung kann es im Betrieb schnell zu Unfällen kommen. Deshalb gehört sie zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers.
Damit alle Beschäftigten (auch Aushilfen) wissen, wie sie sich bei der Arbeit sicher verhalten, müssen sie mit der Aufnahme der Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden.
Wichtige Themen sind z. B. das Verhalten im Erste Hilfe- und Brandfall – weitere Inhalte ergeben sich auch aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Denken Sie an die Dokumentation Ihrer Unterweisungen.
Gern unterstützen wir Sie dabei.
Mehr Infos zur Unterweisung auf www.bghw.de Webcode: #Unterweisung
- | Mannheim
Vertreterversammlung (Herbstsitzung) 2021
12. Wahlperiode
Weiterer Hinweis: Am Abend des 03.11.2021 findet die Verleihung des Präventionspreises „Die Goldene Hand“ statt.