Das Kompetenzzentrum

Die Anforderungen aus dem Arbeitsschutz stellen gerade auch für Unternehmerinnen und Unternehmer besonders kleiner Betriebe eine große Herausforderung dar. Die Anforderungen sind vielfältig und verlangen teilweise einen fachlichen Hintergrund, der in den Unternehmen selbst nicht vorliegt. Die BGHW bietet deshalb für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten eine fachliche Unterstützung durch ein unabhängiges, kostenfreies Kompetenzzentrum an.

Hier können sich Unternehmerinnen und Unternehmer genau aus dieser Gruppe bei Fragen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beraten lassen. Die Beratung erfolgt durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner zunächst auf telefonischem Weg und bei Bedarf auch vor Ort im Betrieb.

 

Wer kann das Kompetenzzentrum in Anspruch nehmen?

Den Service des Kompetenzzentrums können Unternehmerinnen und Unternehmer unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:

  • das Unternehmen hat bis zu 10 Beschäftigte
  • Teilnahme am Online-Fernlehrgangs
  • Teilnahme an den erforderlichen Fortbildungen innerhalb von 5 Jahren

 

Wie erfolgt die Beratung?

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Online-Fernlehrgang erhalten die Kontaktdaten des Kompetenzzentrums und können sich unmittelbar von den Fachleuten telefonisch beraten lassen. Ergibt sich die Notwendigkeit einer Beratung vor Ort, kann auch hierfür ein Termin vereinbart werden. Der Beratungsumfang wird durch das Kompetenzzentrum festgelegt.

Die Dienstleistung des Kompetenzzentrums erfolgt unabhängig von der BGHW. In der Anwendung ihres Sachverstandes und bei den Beratungsinhalten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums genauso unabhängig wie andere überbetriebliche Dienstleister.

Zu welchen Themen berät das Kompetenzzentrum?

Das Kompetenzzentrum berät und unterstützt unter anderem bei folgenden Themen:

  • Gefährdungsermittlung und -beurteilung
  • Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
  • Unterweisung der Beschäftigten
  • Neubau- oder Umbaumaßnahmen sowie Nutzungsänderungen
  • vorbeugender Brandschutz
  • Überfallprävention
  • Förderung der Gesundheit im Betrieb
  • Auswahl und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Vermeidung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe
  • optimale Gestaltung von Arbeitsplätzen (Ergonomie)
  • Hautschutz
  • psychische Belastungen
  • Beschaffung sicherer und ergonomischer Arbeitsmittel

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