Das Kompetenzzentrum
Auch Unternehmer und Unternehmerinnen von kleinen Betrieben müssen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen beachten. Die BGHW bietet deshalb Unterstützung durch ein unabhängiges, kostenfreies Kompetenzzentrum an.
Hier können sich Unternehmerinnen und Unternehmer mit bis zu 10 Beschäftigten bei Fragen zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit beraten lassen. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zunächst telefonisch und bei Bedarf auch vor Ort im Betrieb.
Wer kann das Kompetenzzentrum in Anspruch nehmen?
Den Service des Kompetenzzentrums können Unternehmerinnen und Unternehmer unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch nehmen:
- das Unternehmen hat bis zu 10 Beschäftigte
- Entscheidung für das Modell der alternativen bedarfsorientierten Betreuung und Teilnahme am Online-Fernlehrgang
- Teilnahme an den erforderlichen Fortbildungen im Abstand von spätestens 5 Jahren
- Rücksendung der unterschriebenen Anmeldung für das Kompetenzzentrum an die BGHW
Wie erfolgt die Beratung?
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Online-Fernlehrgang erhalten die Kontaktdaten des Kompetenzzentrums und können sich unmittelbar von den Fachleuten telefonisch beraten lassen. Ergibt sich die Notwendigkeit einer Beratung vor Ort, kann hierfür ein Termin vereinbart werden. Der Beratungsumfang wird durch das Kompetenzzentrum festgelegt.
Die Dienstleistung des Kompetenzzentrums erfolgt unabhängig von der BGHW. In der Anwendung ihres Sachverstandes und bei den Beratungsinhalten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kompetenzzentrums genauso unabhängig wie andere überbetriebliche Dienstleister.
Damit das Kompetenzzentrum die Beratungsleistung erbringen kann, ist eine Anmeldung zum Kompetenzzentrum erforderlich.
Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular per Fax oder Post an die BGHW!

Zu welchen Themen berät das Kompetenzzentrum?
Das Kompetenzzentrum berät und unterstützt unter anderem bei folgenden Themen:
- Gefährdungsermittlung und -beurteilung
- Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten
- Unterweisung der Beschäftigten
- Neubau- oder Umbaumaßnahmen sowie Nutzungsänderungen
- vorbeugender Brandschutz
- Überfallprävention
- Förderung der Gesundheit im Betrieb
- Auswahl und Beschaffung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Vermeidung von Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- optimale Gestaltung von Arbeitsplätzen (Ergonomie)
- Hautschutz
- psychische Belastungen
- Beschaffung sicherer und ergonomischer Arbeitsmittel