Zuschuss für die Nachrüstung von Gabelstaplern
Tödliche Kippunfälle mit Gabelstaplern können durch die Ausrüstung mit Bügel- und Klapptüren verhindert werden. Die BGHW fördert die Zusatzausstattung beim Neukauf und die Nachrüstung bestehender Stapler.
Drei tödlich verunglückte Fahrer pro Jahr verzeichnet die BGHW im Schnitt bei Kippunfällen mit Gabelstaplern. Die Ursache: Der Fahrer hatte den Beckengurt nicht angelegt. Beim Kippen wurde er vom Fahrersitz geschleudert und unter dem Fahrzeug eingequetscht – mit tödlichen Folgen.
Unfälle wie diese könnten leicht verhindert werden, wenn die Stapler mit effektiveren Rückhalteeinrichtungen ausgerüstet wären, zum Beispiel Bügeltüren oder Klapptüren mit Netzen.
Die Kosten von circa 1000 Euro halten viele Unternehmen bisher davon ab, ihre Stapler mit diesen Systemen aus- beziehungsweise nachzurüsten. Mit dem finanziellen Zuschuss möchte die BGHW Unternehmen bei der Anschaffung von Bügel- oder Klapptüren unterstützen, um diese sichere Technik zu fördern.
Wie erfolgt die Erstattung?
Einreichung mit folgenden Unterlagen:
- Rechnung und Unternehmensnummer UNR.S (formlos, in Kopie, bei Neu-, Miet- und Leasinggeräten muss der Mehrpreis als separater Posten aufgeführt sein), Foto der FRE, Standort des Gabelstaplers
- Ausgefüllter Fragebogen
- Angabe der IBAN (zur Erstattung)
Diese Unterlagen senden Sie bitte vollständig ausgefüllt an folgende Anschrift:
BGHW
Prävention FB HL
Förderung FRE
68145 Mannheim
Oder per E-Mail mit Anhängen an: foerderung(at)bghw.de
FAQ – häufig gestellte Fragen
- Fahrerrückhalteeinrichtungen, wie z. B. Vollkabinen und Bügeltüren, für Frontsitzgabelstapler bis 3,0 t Tragfähigkeit
- Anforderung an die FRE: Die FRE muss einer Zugprüfung mit einer horizontalen Kraft von 2.000N widerstehen, ohne dass die Struktur versagt oder die FRE sich aus ihren Lagern löst. In Zweifelsfällen ist ein Nachweis erforderlich.
- Neubeschaffung und Nachrüstung
Hinweis: PVC-Seitentüren (Wetterschutz) und Fahrersitzgurte werden nicht gefördert.
- 50 % der Mehrkosten der FRE, maximal 400 €, für:
- Zusatzausstattung beim Kauf eines Neugerätes
- Mehrpreis bei Miet- bzw. Leasinggeräten über die gesamte Laufzeit des Miet- bzw. Leasingvertrages
- Nachrüstung eines Gebrauchtstaplers
- Je Betriebsstätte wird die Ausrüstung von max. 3 Gabelstapler gefördert
- Je Unternehmen werden max. 10 FRE gefördert
- 750 FRE insgesamt, davon max. 250 Kabinen
- Die Förderung erfolgt ab 25.04.2018. Maßgeblich ist der Termin der Auftragserteilung.
- Die Förderung endet bei Erreichen der maximalen Anzahl von geförderten Systemen.