E-Scooter - Fahrspaß mit unterschätzten Risiken
Neues Trainingsangebot der BGHW
Schnell, modern, beliebt – E-Scooter sind die ideale Lösung für kurze Wege. Damit die Sicherheit dabei nicht auf der Strecke bleibt, setzt die BGHW auf Prävention: Wir bieten unseren Mitgliedsunternehmen ein exklusives E-Scooter-Training an!
Nutzen Sie unser E-Scooter-Training und lernen Sie bzw. ihre Mitarbeitenden, wie sie nicht nur schnell, sondern vor allem unfallfrei ans Ziel kommen.

Prävention durch Kompetenz: Die Trainingsinhalte
Das Training verfolgt das Ziel, das Fahrverhalten der Teilnehmenden zu verbessern und die Reaktionsfähigkeit in kritischen Situationen zu stärken:
- Praxisorientiertes Fahrtraining: Im Fokus stehen die Fahrzeugbeherrschung sowie die Optimierung von Brems- und Ausweichmanövern. Durch praktische Übungen lernen die Teilnehmenden, Gefahrensituationen souverän zu bewältigen.
- Theoretische Sensibilisierung: Mittels gezielter Perspektivwechsel wird das Bewusstsein für potenzielle Gefahrenschwerpunkte im Straßenverkehr geschärft. Das Training fördert zudem ein partnerschaftliches Verhalten gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.
Rahmenbedingungen
- Das Training findet im Mitgliedsunternehmen der BGHW statt. Das jeweilige Unternehmen muss einen geeigneten Schulungsraum (mit Beamer oder Display und Flipchart) sowie eine Übungsfläche in einer Größe von mindestens ca. 15 mal 35 Meter bereitstellen, die möglichst eben und frei von Gegenständen ist.
- Das Training wird für Gruppen mit mindestens 6 Beschäftigten angeboten und hat eine Dauer von ca. 3 Stunden zzgl. Pausen. Moderiert und gecoacht wird das Training von qualifizierten und praxiserprobten Trainern und Trainerinnen.
- Es können eigene E-Scooter oder die von uns zur Verfügung gestellten E-Scooter genutzt werden.
- Die Teilnehmenden müssen beim praktischen Training einen Fahrradhelm tragen!
- Die Kosten* für das Training werden von der BGHW übernommen. (*Kosten für Trainerinnen und Trainer, deren Reisekosten und ggf. anfallende Übernachtungskosten)
- Sollte ein verbindlich vereinbarter Termin kurzfristig durch das Unternehmen abgesagt werden, können für uns als BGHW Stornokosten entstehen, die wir an die Unternehmen weiterreichen müssen.
Bitte beachten Sie: Verbindlich bestätigen können wir einen Termin erst, wenn uns eine Interessentenliste mit mindestens 6 Personen von Ihnen vorliegt.