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16. Nachtrag zur Satzung genehmigt
Die Vertreterversammlung der BGHW hat am 24. Mai 2018 den 16. Nachtrag zur Satzung beschlossen. Das Bundesversicherungsamt hat den Nachtrag am 4. September 2018 teilweise genehmigt. Das bedeutet insbesondere, dass für 2018 nicht nur für Leistungen, sondern auch für den Beitrag der Höchstjahresarbeitsverdienst von 73.080 € gilt, § 25 Absatz 1 Unterabsatz 3 Satz 3 in Verbindung mit § 35 Absatz 2 der Satzung in der vom Bundesversicherungsamt genehmigten Fassung.