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Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11) zum 1. Januar 2018

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hat in ihrer Sitzung vom 15.11.2017 in Aachen die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11) vom 01.01.1988 in der Fassung vom 01.01.1997 beschlossen, die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zum 1. Januar 2018 genehmigt worden ist.

Bereits in ihrer Sitzung am 23./24.05.2012 hatte die Mitgliederversammlung der DGUV den Unfallversicherungsträgern die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11) empfohlen, sobald hierzu technische Regeln veröffentlicht werden.

Am 30.11.2016 ist die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) in Kraft getreten, so dass ab diesem Zeitpunkt die Rahmenbedingungen zu einer Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11) im Sinne der Deregulierung des Arbeitsschutzrechtes vorlagen.

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