Außerkraftsetzung Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ (DGUV Vorschrift 15/16)

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hat in ihrer Sitzung am 21. Mai 2025 in Hamburg die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ (DGUV Vorschrift 15/16) vom 1. Juni 2001 mit Wirkung vom 1. Juli 2025 beschlossen.

Die Genehmigung für die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 15/16 „Elektromagnetische Felder“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der BGHW am 20. August 2025 unter dem Aktenzeichen AZ.: III b 1-34124-5 erteilt.

Gemäß dem „Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks im Arbeitsschutz“ sind die Voraussetzungen für Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr gegeben, wenn es gleichartige und gleichrangige Regelungen in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften gibt. 

Mit Inkrafttreten der staatlichen Arbeitsschutzregelung zur Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern - EMFV)  und der Veröffentlichung der Technischen Regeln TREMF-NF, TREMF-HF und TREMF-MR  ist zur Vermeidung von Doppelregelungen eine Zurückziehung der DGUV Vorschriften 15 und 16 „Elektromagnetische Felder“ geboten. Die drei Technischen Regeln wurden im Januar 2023 im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gemacht. Mit Rundschreiben 0275/2024 vom 14.08.2024 hat die DGUV den Unfallversicherungsträgern empfohlen, dem Vorschlag des Fachbereichs „Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse“ zu folgen und die Außerkraftsetzung in die Wege zu leiten. Dem ist die BGHW mit der anliegenden Beschlussfassung durch ihre Vertreterversammlung nachgekommen.

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