Das Wichtigste im Überblick
- Die BGHW hat ihren Selbstcheck "Sicher mit System" überarbeitet und digitalisiert
- Der Check ist frei verfügbar und gibt allen Betrieben einen Überblick über die Organisation von Sicherheit und Gesundheit
- Die Inhalte des Selbstchecks sind zugleich die Vorgabe für die Einführung in das Gütesiegelverfahren "Sicher mit System"
Zu den gesetzlichen Pflichten von Unternehmerinnen und Unternehmern gehört der Arbeitsschutz. Beschäftigte haben das Recht auf einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz. Doch woher weiß man, wie das Unternehmen im Arbeitsschutz aufgestellt ist und wo noch Handlungsbedarf besteht? Der Selbstcheck der BGHW gibt Aufschluss.
Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung, prüfpflichtige Arbeitsmittel, Bestellung von Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfern… Das Thema Arbeitsschutz umfasst zahlreiche Aspekte und kann auf den ersten Blick überfordernd wirken. Was muss ich denn überhaupt machen? Wo fange ich an? Was ist besonders wichtig? Dies sind Fragen, die sich Unternehmerinnen und Unternehmer in punkto "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" immer wieder stellen.
Mit dem neu überarbeiteten digitalen "Selbstcheck: Sicher mit System" bietet die BGHW nun allen Betrieben die Möglichkeit, selbst eine Bestandsaufnahme zu machen – vom Kleinstunternehmen bis zum Konzern. Wo stehen Sie mit dem Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb? Der Selbstcheck gibt Auskunft, zeigt Lücken in der Arbeitsschutzorganisation auf und gibt Hinweise, wie diese geschlossen werden können.
In 45 Fragen zu mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
In neun Modulen mit insgesamt 45 Fragen werden verschiedene Kategorien abgefragt. Von Politik zur Organisation, über Planung, Umsetzung und Bewertung bis hin zu Verbesserungsmaßnahmen.
Der Selbstcheck kann jederzeit unterbrochen und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden. Eine Bearbeitungsdauer ist nicht festgesetzt. Auch können Nutzerinnen und Nutzer die Reihenfolge der Fragen selbst wählen. Sind alle Module abgeschlossen, erhalten sie eine Auswertung mit einer Gesamteinschätzung. Diese Auswertung ist anonym und liegt nur dem Unternehmen vor, die BGHW erhält keinen Zugriff darauf.
"Es geht allen voran um eine realistische Selbsteinschätzung", erläutert Stefan Butz, Referatsleiter "Organisation von Sicherheit und Gesundheit" bei der BGHW. "Daher raten wir dazu, dass die Fragen dem Ist-Zustand entsprechend und gewissenhaft beantwortet werden. Nur so können die iAntworten helfen, Handlungsbedarfe im betrieblichen Arbeitsschutz aufzudecken."
Die Fragen sind offen formuliert, damit sie auf verschiedene Betriebsarten und -größen angewendet werden können. Bei jeder Frage sind weiterführende Hinweise hinterlegt, die bei der Beantwortung und Umsetzung des jeweiligen Themas helfen.
Vorgabe für das Gütesiegel „Sicher mit System“
Die Inhalte, welche die Nutzerinnen und Nutzer im Selbstcheck vorfinden, sind zugleich die Vorgabe für die Einführung in das Gütesiegelverfahren "Sicher mit System". "Wer wissen will, ob der Arbeitsschutz in seinem Betrieb dem Nationalen Leitfaden entspricht, kann dies mit dem Selbstcheck schon einmal selbst prüfen", so Butz.
Für viele Zuliefer-Betriebe stellt sich die Frage gar nicht, ob sie den Check machen möchten. Sie sind auf das Gütesiegel angewiesen, das ihnen das so genannte Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit bescheinigt. Denn entlang der Lieferkette verlangen immer mehr Unternehmen die Vorlage solch einer Bescheinigung. Dann heißt es: Ohne Gütesiegel kein Auftrag.
Mitgliedsbetriebe können die Begutachtung auch direkt bei der BGHW beauftragen. Der Vorteil gegenüber kommerziellen Anbietern: Die Kosten für die Prüfung und das Gütesiegel sind im Mitgliedsbeitrag enthalten. Und: Die Begutachtung führen erfahrene Fachleute der Berufsgenossenschaft durch, die sich beim Arbeitsschutz in der Branche Handel und Warenlogistik sowie in der dortigen betrieblichen Praxis bestens auskennen. "Wer das Gütesiegelverfahren durchlaufen will, meldet sich bei seiner BGHW-Aufsichtsperson", empfiehlt Stefan Butz. "Daraufhin wird ein Verfahren angestoßen, bei dem der Selbstcheck das Herzstück ist."
Selbstcheck fördert Kommunikation im Unternehmen
Ob nach Durchführung des Selbstchecks eine Begutachtung stehen soll oder der Betrieb lediglich eine Bestandsaufnahme des eigenen Arbeitsschutzes machen möchte – ein Gewinn ist die Beschäftigung damit in jeder Hinsicht. "Der Selbstcheck fördert die Kommunikation über den Arbeitsschutz im Unternehmen", weiß Butz. "Das ist schon ein wichtiger Baustein im Prozess."
Denn durch das miteinander Reden über Handlungsbedarfe und die gemeinsame Suche nach Lösungen kommt der Arbeitsschutz im Unternehmen wie selbstverständlich auf die Tagesordnung – und dann weicht die Überforderung gegenüber Verordnungen und gesetzlichen Vorgaben im Arbeitsschutz dem beruhigenden Wissen, dass der Betrieb sicher und gesund aufgestellt ist.