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Neu im Blog: Die Ablösung der Haftpflicht gehört zu einem der Grundprinzipien der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie schützt Unternehmerinnen und Unternehmer vor zivilrechtlichen Klagen nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit.

Verursacht man einen Unfall mit dem eigenen Auto, ist die Sache klar: Die Schäden bei anderen werden durch die KFZ-Versicherung abgesichert. Im schlimmsten Fall können dabei Millionensummen entstehen. Zum Beispiel, wenn Personen ums Leben kommen oder Gebäude schwer beschädigt werden.

Was im Falle der Personenschäden die KFZ-Haftpflicht für die Autofahrerinnen und Autofahrer ist, ist die Berufsgenossenschaft (BG) für Unternehmerinnen und Unternehmer. Die BG entschädigt den erlittenen Körperschaden umfassend, wenn Beschäftigte in ihren Betrieben einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit erleiden. 

In unserem neuen Blogbeitrag „Haftung inklusive“ geht es um das Thema Haftungsablösung für Unternehmerinnen und Unternehmer.

NULL Unfall, NULL Ausfall — kein Zufall!

Der Blog „Ich gebe alles für die NULL!“ ist ein Medienangebot im Rahmen der Präventionskampagne GIB MIR NULL! der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik.

Mit GIB MIR NULL! verfolgt sie ein Ziel: null Arbeitsunfälle und null Berufskrankheiten an den Arbeitsplätzen im Handel und in der Warenlogistik. Die Kampagne bietet einen niederschwelligen Einstieg in die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, zum Beispiel mit Mitmachmitteln und Medienangeboten, die einen frischen Blick auf das Thema gewähren.

Zur Kampagne GIB MIR NULL!

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