| Wissen
Mit Video

Keine Angst vor Erster Hilfe

ca. 3 Minuten Lesezeit

Keine Angst vor Erster Hilfe – ist ein bekannter Appell an alle, die als Erste an eine Unfallstelle kommen, um durch beherztes Helfen Leben zu retten. Doch viele Menschen zögern mit dem Eingreifen oder sind unsicher, was in welcher Reihenfolge zu tun ist. Hier hilft es, sich die Rettungskette in Erinnerung zu rufen.

Eine Person liegt bewusstlos am Boden, eine Frau führt eine Herzdruckmassage mit verschränkten Händen auf der Mitte des Brustkorbs durch. Ein Handy zeigt die Notrufnummer 112 an.

Ein verunglückter Motorradfahrer stürzt auf der Landstraße, eine Kollegin erleidet im Betrieb einen Herzinfarkt. Wer zuerst an eine Unfallstelle kommt oder andere in einer gesundheitlichen Notlage vorfindet, ist verpflichtet Erste Hilfe zu leisten. Wer dies nicht tut, kann sich auch strafbar machen. Schnelles und richtiges Handeln ist dabei entscheidend für das Leben des Unfallopfers. Jedoch fühlen sich beim Thema Erste Hilfe viele Menschen unsicher, weil sie Angst haben, etwas falsch zu machen. Doch das Schlimmste ist, nichts zu tun.

Laut einer ADAC-Umfrage im Jahr 2021 gab nur etwas mehr als die Hälfte der Befragten (52 Prozent) an, dass sie sich zutrauen, Erste Hilfe leisten zu können. Ein Viertel war sich nicht sicher, und ein weiteres Viertel glaubte, zu Erster Hilfe nicht in der Lage zu sein. Testfragen zur Ersten Hilfe konnten im Schnitt nur 55 Prozent richtig beantworten. So wusste nur etwa jeder Zehnte, wann man die stabile Seitenlage anwendet – nämlich dann, wenn das Unfallopfer nicht bei Bewusstsein ist, aber normal atmet. Die richtige und europaweit einheitliche Notrufnummer 112 war zum Beispiel nur 66 Prozent der Befragten bekannt.

Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen

Bei vielen Verkehrsteilnehmern liegt ein Erste-Hilfe-Kurs viele Jahre zurück. Er wurde meist im Zuge der Führerscheinprüfung gemacht, denn dabei ist er zumindest in Deutschland verpflichtend. So hatten auch bei der ADAC-Umfrage die Hälfte der Befragten angegeben, ihren letzten Kurs vor zehn oder mehr Jahren absolviert zu haben. Um sicher und besonnen in Notfall Erste Hilfe zu leisten, ist es jedoch wichtig, die eigenen Kenntnisse regelmäßig aufzufrischen. Für betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ist eine Fortbildung zum Beispiel spätestens alle zwei Jahre verpflichtend. Eine Auffrischung für alle anderen wäre auch sinnvoll und nötig – auf freiwilliger Basis. Denn eine gesetzliche Pflicht für ein solches Training gibt es noch nicht.

Organisationen wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat setzen sich für dafür ein, dass Erste-Hilfe-Wissen in der Bevölkerung breit verankert wird. Das Deutsche Rote Kreuz stellt zum Beispiel umfassende Informationen zu allen Themen rund um die Erste Hilfe online zur Verfügung und bietet Kurse an. Unfallkassen und Berufsgenossenschaften wie die BGHW sichern die Aus- und Fortbildung von betrieblichen Ersthelferinnen und Ersthelfern und informieren über die Erste Hilfe im Betrieb. Gebündelte Informationen dazu stellt auch der  Fachbereich Erste Hilfe der DGUV zur Verfügung. Gut zu wissen: Wer Erste Hilfe leistet, steht auch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Vier Glieder der Rettungskette, die ineinandergreifen: Sofortmaßnahmen und Notruf sowie weitere Erste Hilfe durch Ersthelfende (zum Beispiel Verband anlegen), Rettungsdienst und die Behandlung im Krankenhaus erfolgen dann durch medizinisches Fachpersonal

Die Kette, die Leben rettet

Viele wissen jedoch nicht, was sie in welcher Reihenfolge tun sollen, wenn sie als Erste an einen Unfallort kommen. Ersthelferinnen und Ersthelfer sind das erste Glied der so genannten Rettungskette. Sie sollten Ruhe bewahren und sich zunächst einen Überblick über die Notfallsituation verschaffen. Sie müssen so lange Erste Hilfe leisten, bis der Rettungsdienst eintrifft und die weitere Versorgung übernimmt.

Zu den lebensrettenden Sofortmaßnahmen zählen:

  • Die Unfallstelle absichern – vor allem Warndreieck aufstellen, Warnblinklicht des eigenen Fahrzeugs einschalten (in ca. 100 Metern Entfernung), Warnweste anlegen.
     
  • Das Unfallopfer aus der Gefahrenzone retten: wenn gefahrlos möglich, Unfallopfer aus Fahrzeug befreien, davor Zündung ausschalten, es vor dem fließenden Verkehr schützen.
     
  • Das Unfallopfer laut ansprechen und behutsam an den Schultern rütteln, um sein Bewusstsein zu überprüfen. Helm bei Motorradfahrern vorsichtig abnehmen.
     
  • Ist das Unfallopfer bewusstlos: Laut „Hilfe“ rufen, um Umstehende auf die Notfallsituation aufmerksam zu machen. So früh wie möglich den allgemeinen Notruf 112 absetzen oder veranlassen.
     
  • Ist die Atmung nicht normal oder fehlt sie, umgehend mit einer Herzdruckmassage beginnen. Dazu im Wechsel 30 Mal fest und schnell mit überkreuzten Händen senkrecht in die Mitte des Brustkorbs drücken (5-6 cm tief) und zweimal beatmen (je 1 Sekunde lang in Mund oder Nase). Wichtiger als die Atemspende ist bei der Laienreanimation eine durchgehende Herzdruckmassage, mindestens 100 Mal pro Minute. Tipp: Um im richtigen Takt zu blieben, hilft der Refrain des Bee-Gees-Songs „Staying Alive“. Bei der Wiederbelebung gegebenenfalls mit anderen Ersthelfern abwechseln.
     
  • Blutungen stillen, um größeren Blutverlust zu vermeiden: Aufpressen von möglichst keimfreiem Material auf die Wunde, Anlegen eines Druckverbands.
     
  • Schock bekämpfen: Ist das Unfallopfer bei Bewusstsein, Beine höher lagern, zudecken, trösten und Aufregung vermeiden.
     
  • Die stabile Seitenlage herstellen – sofern das Unfallopfer bewusstlos ist, aber normal atmet.

Beim Notruf sind alle zentralen Informationen zum Unfall zu übermitteln:

  • Wo genau hat sich der Unfall ereignet?
  • Was ist passiert?
  • Wie viele Verletzte gibt es?
  • Um welche Art von Verletzungen handelt es sich?

Wichtig ist, so lange am Telefon zu bleiben, bis die Rettungsleitstelle das Gespräch beendet und nicht vorschnell aufzulegen. Welche Maßnahmen nötig sind, hängt immer von der jeweiligen Situation am Unfallort ab. Auf keinen sollte man sich aber ­­selbst in Gefahr bringen – auch wenn es schnell gehen muss.  Nach der Durchführung der erforderlichen Sofortmaßnahmen muss das Unfallopfer bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes weiter betreut werden. Dazu zählen eine beruhigende, tröstende und ermutigende Ansprache, eine bequeme Lagerung, die Ruhigstellung von Knochenbrüchen und das Anlegen von Verbänden.

Nach Angaben der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin erleiden jedes Jahr mindestens 50.000 Menschen in Deutschland einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb des Krankenhauses. Für ihr Überleben zählen nur wenige Minuten, bevor das Gehirn ohne Blutfluss zu sterben beginnt. Eine sofortige Herzdruckmassage in diesem wichtigen Zeitfenster kann Leben retten und die Zeit überbrücken, bis der Rettungsdienst eintrifft.

Wissen Sie, was zu tun ist, wenn Sie eine Person am Unfallort auffinden? Unser kurzer Animationsfilm zeigt es:

Startbild des Videos "Erste Hilfe zur Ersten Hilfe" der BGHW mit einem Krankenwagen und einem Handy, das die Notrufnummer 112 anzeigt sowie einem Kreuz, welches das Erste-Hilfe-Rettungszeichen symbolisiert.

Das könnte Sie auch interessieren

Jetzt anmelden
Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Redaktion "Hundert Prozent"

E-Mail:
hundertprozent(at)bghw.de

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular

Datenschutzhinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Nutzerinnen und Nutzer,

Sie haben gerade auf die Verlinkung zu unserem Angebot auf %s geklickt. Wenn Sie unten auf „weiter“ klicken und damit dieses Angebot nutzen, können (personenbezogene) Nutzungsdaten durch den Anbieter des Dienstes erfasst und ggf. auch außerhalb der Europäischen Union weiter verarbeitet werden. Auf Art und Umfang der verarbeiteten Daten haben wir keinen Einfluss. Weitere Informationen zu dieser Datenverarbeitung finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Anbieters.