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Selbstverwaltung – Ehrenamt-Rentenausschuss

ca. 3 Minuten Lesezeit

Das Wichtigste im Überblick:

  • 2021 hat die BGHW fast 450 Millionen Euro an Renten ausgezahlt. Finanziert werden diese Entschädigungsleistungen aus den Beiträgen der Mitgliedsunternehmen. 
  • In den Renten- und Widerspruchsausschüssen befassen sich die Ehrenamtlichen der Selbstverwaltung mit diesen Rentenauszahlungen.
  • Vier Ehrenamtliche berichten: Die Konsequenzen von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten erleben sie in der Ausschussarbeit hautnah.
  • Der Einstieg in das BGHW-Ehrenamt erfolgt in der Regel über diese Ausschüsse. 
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Unscheinbarer Name, echte Schicksale: Der Rentenausschuss lässt niemanden unberührt und ist der Einstieg ins BGHW-Ehrenamt. Ein kurzer Überblick und Stimmen von unseren Ehrenamtlichen aus der Selbstverwaltung.

Ein Arbeitnehmer rutscht im Warenlager auf einer öligen Flüssigkeit aus und behält vom Sturz bleibende Schäden zurück. In der Logistikhalle wird eine Arbeitnehmerin von einem Flurförderzeug angefahren und fällt monatelang an ihrem Arbeitsplatz aus. Auf dem Nachhauseweg stirbt ein Arbeitnehmer bei einem Verkehrsunfall. Drei Fälle, in denen die Betroffenen bzw. ihre Hinterbliebenen eine Rente bekommen. Im Jahr 2021 hat die BGHW fast 450 Millionen Euro an Renten ausgezahlt. Das entspricht 47 Prozent der Entschädigungsleistungen, die die BGHW aus den Beiträgen ihrer Mitglieder finanziert.

hat die BGHW 2021 an Renten ausgezahlt. Finanziert wird diese Summe aus den Beiträgen der Mitgliedsunternehmen.

Ehrenamt hautnah

Ob eine Zahlung gerechtfertigt ist oder nicht, darüber beraten beispielsweise Bernd Huber, Kristina Kroß, Hans-Peter Flinks und Silke Mayer-Seidler. Alle arbeiten ehrenamtlich in einem der Renten- bzw. Widerspruchsausschüsse der BGHW-Selbstverwaltung. 

Porträt von Bernd Huber, ehrenamtliches Mitglied der Vertreterversammlung der BGHW-Selbstverwaltung

Die Einzelfälle, die wir im Rentenausschuss besprechen, treffen mich oft sehr. Ich erinnere mich gut an den Fall eines jungen Familienvaters, der während der Arbeit einen tödlichen Verkehrsunfall hatte. Durch die BG war die Familie mit der Hinterbliebenenrente gut abgesichert. Ein anderes Beispiel: Hautkrebs als Berufskrankheit war mir nie als Risiko bewusst. Mein Sohn ist Elektriker und baut Ampelanlagen im Freien. Dem sage ich jetzt immer: Creme dich ein. Ich nehme viel neues Wissen aus der Ausschussarbeit mit.

Bernd Huberselbstständiger Unternehmer Rewe Neckartenzlingen und nahkauf Denkendorf mit ca. 60 Angestellten
Porträt von Kristina Kroß, ehrenamtliches Mitglied des Vorstands der BGHW-Selbstverwaltung

Auch wenn sich das ungewöhnlich anhört, aber ich finde die Detailarbeit sehr spannend. In den Sitzungen – sowohl im Renten- als auch im Widerspruchsausschuss – geht es um die Einzelschicksale der Versicherten. Jeder Fall wird Stück für Stück aufgedröselt. Wir betrachten, was passiert ist, wie die Mediziner den Fall bewerten, wie die juristische Lage ist und welche Rückschlüsse sich daraus ziehen lassen.

Kristina KroßBetriebsrätin bei Kaufland in Berlin-Neukölln
Porträt von Silke Mayer-Seidler, ehrenamtliches Mitglied der Vertreterversammlung der BGHW-Selbstverwaltung

Ins Ehrenamt einsteigen ist einfach, der Rentenausschuss ist dafür ideal. Neulinge brauchen nicht viel mitbringen. Engagement zeigen, daran interessiert sein, Wissen zu erlernen, das uns allen hilft. Das ist es! Der beste Einstieg ist über den Rentenausschuss. Da bekommt man so viele interessante Fälle mit und erfährt, wie diese von der BGHW begleitet werden. Auch nach 17 Jahren ist das für mich immer noch hochspannend.

Silke Mayer-SeidlerBetriebsträtin, davon viele Jahre Betriebsratsvorsitzende bei Netto in Worms

Arbeitgebende und Arbeitnehmende an einem Tisch

In diesen Ausschüssen diskutieren die Ehrenamtlichen – jeweils ein Vertreter der Arbeitgeber- und einer der Arbeitnehmerseite – jeden neuen Rentenfall. Huber, Kroß, Flinks und Mayer-Seidler wissen aus ihren Fallbesprechungen: Das Leid der Versicherten wird in den Ausschüssen sehr konkret. Das zu mildern und mit Mitgliedsbeiträgen verantwortungsvoll umzugehen, sei eine wichtige Aufgabe. Der Einstieg in das BGHW-Ehrenamt geht daher in der Regel immer über einen Rentenausschuss oder einen Widerspruchsausschuss. Dort befassen sich Ehrenamtliche erneut mit einem Fall, wenn keine Rente bewilligt wurde und der oder die Betroffene Widerspruch eingelegt hat.

Im Mai findet die Sozialwahl statt, dann werden die Ehrenamtlichen der BGHW-Selbstverwaltung neu bestimmt.

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Beate Braunagel

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