Was Sie im Arbeitsschutz beachten müssen

Arbeitsschutz ist Pflicht – keine Kür. Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten verantwortlich. Mit der Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Betrieb lassen wir Sie nicht alleine.

Die BGHW bietet vielfältige Informationen und Handlungshilfen zur Organisation des Arbeitsschutzes im Handel und in der Warenlogistik. Von der Gefährdungsbeurteilung, über Unterweisungen bis hin zu betriebsspezifischen Präventionsmaßnahmen: Nutzen Sie unsere umfangreichen Angebote!

Wenden Sie sich bei Fragen auch an unseren Service. Wir helfen Ihnen gern weiter.

Übrigens: Gesunde Mitarbeiter bedeuten auch ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen, denn jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bringen nicht nur für die Betroffenen persönliches Leid mit sich, sondern bedeuten für das Unternehmen teure Ausfallzeiten und die Störung der Betriebsabläufe. Investitionen in den Arbeitsschutz lohnen sich also in jeder Hinsicht.

Unternehmerpflichten

Als Unternehmerin oder Unternehmer ist es Ihre gesetzliche Aufgabe, Ihren Beschäftigten ein sicheres und gesundes Arbeiten zu ermöglichen.

Zu Unternehmerpflichten

Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung

Die BGHW bietet Mitgliedsunternehmen verschiedene Möglichkeiten an, gesetzliche Vorgaben zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu erfüllen.

Zu betriebsärztlicher und sicherheitstechnischer Betreuung

Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis des betrieblichen Arbeitsschutzes.

Zur Gefährdungsbeurteilung

Unterweisungen

Auch die beste Technik kann keinen absoluten Schutz vor Unfällen bieten. Deshalb müssen Beschäftigte regelmäßig eine Unterweisung erhalten.

Zu Unterweisungen

Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen regeln das Verhalten in bestimmten Arbeitsbereichen oder bei bestimmten Tätigkeiten sowie bei Stör- und Notfällen.

Zu Betriebsanweisungen

Erste Hilfe

Erste Hilfe nach Unfällen kann Unfallfolgen mildern und den Betroffenen Leid ersparen – wenn sie sachkundig durchgeführt wird.

Zur Ersten Hilfe

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Ihr Kontakt zu uns

Sie haben Fragen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz? Wir helfen Ihnen weiter.

Servicetelefon der Prävention

Wenn Sie Fragen rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben, können Sie sich Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr an die Servicenummern der Prävention der BGHW wenden.

E-Mail:
praevention(at)bghw.de

Ansprechpartnersuche

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