Ausbildung betrieblicher psychologischer Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer
Betriebliche psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer bieten Betroffenen nach einem extrem belastenden Ereignis bei der Arbeit unmittelbare psychologische Betreuung. Wir unterstützen ihre Ausbildung mit einem Förderprogramm.
Raubüberfälle oder das Miterleben schwerer Unfälle oder besonderer Gefahrenlagen – das sind Erlebnisse, die an niemandem spurlos vorübergehen. Beteiligten gelingt es nach solchen Ereignissen manchmal nur schwer, wieder zurück in den Arbeitsalltag zu finden. Damit Betroffene das Erlebte gut verarbeiten können, sollten sie unmittelbar nach dem belastenden Ereignis nicht allein gelassen werden. In Unternehmen übernehmen psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer diese Aufgabe, das sind speziell geschulte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Die betriebliche psychologische Erstbetreuung schließt die Lücke zwischen dem traumatischen Ereignis und dem Greifen der psychologischen Soforthilfe der BGHW.
Die BGHW unterstützt gezielt deren Ausbildung mit einem befristeten Förderprogramm. Sie bezuschusst dabei zweitägige Weiterbildungen, die im Unternehmen vor Ort stattfinden. Die Dozentinnen und Dozenten sind Fachleute aus dem Bereich Notfall- und Traumapsychologie.
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung, ob die Ausbildung im Betrieb in Frage kommt, helfen diese Kriterien:
- Mindestens acht Beschäftigte kommen als Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer infrage.
- Eine Betreuung während der gesamten Betriebszeit ist sichergestellt.
Außerdem sollte sichergestellt werden, dass die psychologischen Erstbetreuer und Erstbetreuerinnen
- während der Betriebszeit jederzeit erreichbar sind,
- zeitnah am Unfallort sein können,
- vom eigenen Arbeitsplatz abkömmlich sind.
Es ist wichtig, dass die Unternehmen bereits gut im Arbeitsschutz aufgestellt sind und das Netzwerk von Menschen, die sich im Betrieb um Sicherheit und Gesundheit kümmern, durch die betriebliche psychologische Erstbetreuung sinnvoll erweitert wird. Eine Gefährdungsbeurteilung, die traumatische Ereignisse berücksichtigt, und ein betriebliches Betreuungskonzept sind deshalb weitere Voraussetzungen für die Förderung.
Standards
Die Dozentinnen und Dozenten schulen nach den Vorgaben der DGUV-Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung bei traumatischen Erlebnissen“. Zu den Standards dieser Weiterbildung gehören Themen wie Notfallpsychologie, Gesprächsführung, Kommunikation und rechtliche Grundlagen. Daneben wird auch auf den Selbstschutz geschaut: Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer lernen Techniken, wie sie gut mit dem Erlebten umgehen und sich selbst regenerieren können.
Förderung
Die BGHW bezuschusst oder übernimmt die Kosten für die Dozentinnen und Dozenten und beteiligt sich mit einer Tagespauschale. Das Unternehmen muss lediglich einen geeigneten Schulungsraum zur Verfügung stellen.
Services und Downloads
FAQ – häufig gestellte Fragen
- Zeitnahe Kontaktaufnahme zu Betroffenen
- Gewährung von emotionaler Unterstützung (beruhigen, zuhören, reden)
- Klärung von Formalitäten mit ermittelnden Behörden (z. B. Polizei)
- Sicherstellung der Meldung an die BGHW zum Angebot der psychologischen Soforthilfe
Voraussetzungen sind unter anderem eine stabile Persönlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Freiwilligkeit.
Eine exakte Anzahl lässt sich nicht festlegen. Sie richtet sich nach dem Risiko von traumatischen Ereignissen, nach der Anzahl der Beschäftigten, der regionalen Verteilung der Betriebsstätten und nach der Arbeitszeit z. B. Schichtarbeit.
Die Ausbildung umfasst 16 UE (=Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).
Danach erfolgt eine Auffrischung/Fortbildung alle zwei Jahre von 8 UE.
- In Ihrem Unternehmen liegt eine Gefährdungsbeurteilung zu traumatischen Ereignissen, Betreuungskonzept, Notfallplan vor.
- Es werden pro Unternehmen bis zu drei Seminaren mit jeweils 8-12 Teilnehmenden gefördert.