Antrag für die Ausbildung betrieblicher psychologischer Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer

In drei Schritten zur Förderung:

1. Förderung online beantragen

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, so können Sie die Förderung online beantragen. Bitte melden Sie sich über das Onlineformular an und laden Sie Auszüge aus der Gefährdungsbeurteilung betreffend traumatische Ereignisse, Betreuungskonzept, Notfallplan hoch.

Fassen Sie die Dokumente in einer Datei zusammen, die Einreichung darf 10 MB nicht überschreiten. Folgende Dateien sind möglich: pdf, jpg, jpeg.

2. Prüfung der Voraussetzungen durch die BGHW und Seminarorganisation durch Sie

Falls die BGHW die Förderung positiv bewertet, können Sie das Seminar in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens durchführen.

Ausbildungsträger sind in alphabetischer Reihenfolge z. B.:

Human Protect Consulting GmbH (HPC)
Worringer Straße 25
50668 Köln
Tel.: 0221 37 9993-12
Fax: 0221 37 9993-27
www.humanprotect.de

Nord-Kurs GmbH &Co. KG, TÜV NORD GROUP
Lilienstraße 15
20095 Hamburg
Tel.: 040 4293012-43
Fax: 040 4293012-46
www.nord-kurs.de

Terapon Consulting GmbH
Wilhelm-Beckmann-Str. 7
45307 Essen
Tel.: 0201 2788-464
Fax: 0201 2788-190
www.terapon.de

Hinweis

Falls die Einhaltung von Qualitätsstandards bei den Inhalten der Ausbildung, bei den Ausbilderinnen und Ausbildern und bei den organisatorischen Rahmenbedingungen gegeben ist, so kann auch ein anderer Ausbildungsträger beauftragt werden. Eine detaillierte Beschreibung der Anforderungskriterien finden Sie in der DGUV Information Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen (DGUV I 206-023).

Der Ausbildungsträger muss schriftlich bestätigen, dass er die Anforderungskriterien der DGUV Information 206-023 „Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpE) bei traumatischen Ereignissen" einhält.

Melden Sie die Teilnehmenden (mind. 8, max. 12 Teilnehmende) direkt beim Ausbildungsträger an.

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3. Beantragen Sie im Anschluss bei uns die Kostenübernahme

Senden Sie uns nach der Durchführung des Seminars die Liste der Teilnehmenden (mind. 8 Personen) sowie die Rechnung des Schulungsanbieters per Mail zurück an erstbetreuungfoerdern(at)bghw.de

Die BGHW bezahlt Ihnen zwei Seminartage mit bis zu 1400€ pro Seminartag, das entspricht bis zu 100% der Kosten des Dozierenden.

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FAQ – häufig gestellte Fragen

Schauen Sie auch in unsere Übersicht aller häufig gestellten Fragen. Nachfolgend aufgelistet sind alle FAQ zum Thema „Antrag und Abrechnung“
Was sind beispielsweise konkrete Aufgaben der betrieblichen psychologischen Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer?
  • Zeitnahe Kontaktaufnahme zu Betroffenen
  • Gewährung von emotionaler Unterstützung (beruhigen, zuhören, reden)
  • Klärung von Formalitäten mit ermittelnden Behörden (z. B. Polizei)
  • Sicherstellung der Meldung an die BGHW zum Angebot der psychologischen Soforthilfe
Welche Eigenschaften sollten betriebliche psychologische Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer mitbringen?

Voraussetzungen sind unter anderem eine stabile Persönlichkeit, Kommunikationsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit, Freiwilligkeit.

Wie viele Erstbetreuerinnen und Erstbetreuer benötigt man?

Eine exakte Anzahl lässt sich nicht festlegen. Sie richtet sich nach dem Risiko von traumatischen Ereignissen, nach der Anzahl der Beschäftigten, der regionalen Verteilung der Betriebsstätten und nach der Arbeitszeit z. B. Schichtarbeit.

Wie lange dauert die Ausbildung in psychologischer Erstbetreuung?

Die Ausbildung umfasst 16 UE (=Unterrichtseinheiten à 45 Minuten).

Danach erfolgt eine Auffrischung/Fortbildung alle zwei Jahre von 8 UE.

Welche Voraussetzungen für die Förderung gibt es?
  • In Ihrem Unternehmen liegt eine Gefährdungsbeurteilung zu traumatischen Ereignissen, Betreuungskonzept, Notfallplan vor.
  • Es werden pro Unternehmen bis zu drei Seminaren mit jeweils 8-12 Teilnehmenden gefördert.

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Ihr Kontakt zu uns

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Ausbildung betrieblicher psychologischer Erstbetreuer

Schreiben Sie an

E-Mail:
erstbetreuungfoerdern(at)bghw.de

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