Stornobedingungen BGHW mobil
Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristigen Absagen Stornokosten entstehen können, diese setzen sich wie folgt zusammen:
- Bis zu 14 Werktage vor dem Einsatz: 0 %
- 13-7 Werktage vor dem Einsatz: 50 %
- 6-4 Werktage vor dem Einsatz: 75 %
- 3-0 Werktage vor dem Einsatz: 100 %
Bei kurzfristigen Absagen = 3 Werktage vor dem Termin/vor dem geplanten Einsatz verpflichtet sich das Unternehmen gegenüber unserem Dienstleisters Kompetenzzentrum Technik & Verkehr Uwe Nestler das volle Ausfallhonorar für das geplante Referenten- Trainer-Team, sowie die Reisekosten der An- und Abfahrt zu erstatten; zzgl. ggf. anfallender Stornierungsgebühren von Übernachtungskosten
Mit Einsatz Tag ist dabei der Tag gemeint, an dem der Showtruck seine Anreise beginnt. Also in der Regel ein Tag vor der eigentlichen Veranstaltung in dem Unternehmen. Die Stornorechnung erfolgt direkt von unserem Dienstleister an das Unternehmen.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung. Sollten Sie hiermit nicht einverstanden sein, bitten wir um Mitteilung innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang dieser Email; ansonsten setzen wir Ihre Zustimmung zu dieser Regelung voraus.
Wir bitten um Verständnis für diese Regelung.
Mannheim, 29.07.2024
BGHW
Referat Verkehrssicherheit und Transport