Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: März 2026) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website (www.bghw.de) sowie für weitere Online-Angebote der BGHW (meinemedien.bghw.de, bghw-medienshop.de, gemeinsamstark.bghw.de, diegoldenehand.de, hundertprozent.bghw.de)
Stand der Vereinbarkeit
Die BGHW ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Welche Teile sind nicht vollständig barrierefrei und wurden mit „teilweise erfüllt“ oder schlechter bewertet?
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Website ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) in weiten Teilen vereinbar.
Einmal pro Jahr werden ausgewählte Seiten einem externen BITV-Test unterzogen und die Ergebnisse entsprechend bearbeitet, um fortlaufend die Barrierefreiheit der Seite zu optimieren.
Bei der aktuellen Prüfung wurden Barrieren in mehreren Bereichen der Website festgestellt. Die nachfolgenden Punkte sind bereits bekannt und werden schrittweise behoben:
Tastaturbedienbarkeit und Fokusführung
In einzelnen Einblendungen oder Overlays bzw. im mobilen Kontext ist die Tastaturbedienung noch nicht durchgängig gewährleistet (z. B. Schließen-Button nicht per Tastatur erreichbar, im Kopfzeilenmenü (Karriere/Seminare) und im mobile Such-Overlay). Teilweise können nicht sichtbare Elemente den Tastaturfokus erhalten. In einzelnen Bereichen (z. B. Videos auf Seite “Karriere”) wird der Fokus nach dem Nachladen neuer Elemente nicht immer, wie erwartet versetzt.
Semantik, Struktur und Überschriftenhierarchie
In verschiedenen Inhaltselementen ist die Überschriftenhierarchie noch nicht konsistent (u. a. Glossar, FAQ, Audio Player, Stellenanzeigen). Teilweise passen die Überschriften-Level nicht zur semantischen Bedeutung des Inhalts. In einzelnen Bereichen wird die Struktur von Inhalten nicht vollständig oder nicht korrekt an assistive Technologien vermittelt. Vereinzelt werden leere Überschriften von assistiven Technologien ausgegeben.
Namen, Labels, Linkzweck und externe Links
Bei einzelnen Komponenten stimmt der sichtbare Text nicht 1:1 mit dem zugänglichen Namen überein. Linkzwecke sind in Einzelfällen nicht eindeutig (z. B. externe Links, Ergebnis-/Seitennavigation in Seminarsuche, Linkzweck bei Download Links). Einzelne Links sind nicht per Tastatur ansteuerbar (z.b. im Bereich “Termine und Veranstaltungen”).
Formulare, Eingabeelemente, Zustände und Fehlermeldungen
Bei einzelnen Formular-Komponenten werden Pflichtfeldkennzeichnungen/Statusangaben nicht korrekt oder nicht vollständig vermittelt (z.b. Einsatzzeitenrechner, Sifa-Selbsteinschätzungstest). In Einzelfällen entspricht die Fokusreihenfolge nicht der Erwartung. Der Status von Radio-Buttons wird nicht immer zuverlässig ausgegeben. In einzelnen Ansichten ist in Select-Komponenten kein Standard-Element vorausgewählt.
Reflow und responsives Verhalten
Im Sifa-Selbsteinschätzungstest wird das Reflow-Kriterium noch nicht erfüllt. Hier muss in einzelnen Fällen horizontal gescrolled werden, um alle Inhalte lesen zu können.
Bilder, Icons und Alternativtexte
In Einzelfällen werden Icons bzw. für die inhaltliche Bedeutung nicht relevante Abbildungen nicht korrekt für assistive Technologien verborgen. Teilweise wird der Alternativtext eines Bildes nicht ausgegeben.
Multimedia / Lightbox / Video
Bei Videos werden bestimmte Informationen (z. B. Videolänge) nicht für assistive Technologien ausgegeben (z.B. Karriereseite). Der Zweck bzw. die Funktion von Preview-Elementen (z. B. Vorschau-Bild als Link) wird nicht ausreichend vermittelt (z. B. Karriereseite). In der Lightbox (Vergrößerte Ansicht von Bildern / Videos) kann es vorkommen, dass Screenreader den Inhalt nicht korrekt vorlesen.
Von der Bewertung ausgeschlossene Seiten
Die Website verlinkt auf folgende BGHW-Anwendungen, die von der Bewertung ausgeschlossen wurden:
Weitere Informationen zu dieser Erklärung
Informationen in Leichter Sprache
Die Inhalte nach §4 BITV 2.0 in Leichter Sprache stehen auf diesen Seiten bereit.
Allgemeine Informationen zu Berufsgenossenschaften und den Aufgaben und Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten Sie im Portal „Leichte Sprache“ der DGUV.
Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Die Inhalte sind nach BITV Anlage 2 in Deutscher Gebärdensprache hier verfügbar
Allgemeine Informationen zu den Themen der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten gehörlose oder hörgeschädigte Bürger über das Gebärdentelefon der DGUV mittels Videotelefonie im Internet. Sie können einfach, direkt und ohne zusätzliche Software/Downloads dort anrufen. Lediglich ein stationäres oder mobiles internetfähiges Endgerät (z.B. PC, Tablet oder Smartphone) und ein uneingeschränkter Internetzugang werden benötigt. Gehörlose Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen gern Ihre Fragen in Gebärdensprache. Das Gebärdentelefon ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr erreichbar.
Ausblick
Barrierefreiheit ist uns ein wichtiges Anliegen – wir arbeiten fortlaufend daran die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Konkret werden einmal pro Jahr ausgewählte Seiten einem externen BITV-Test unterzogen und die Ergebnisse entsprechend bearbeitet, um fortlaufend die Barrierefreiheit der Seite zu optimieren
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik
E-Mail barrierefreiheit(at)bghw.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde im März 2026 erstellt.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Diese Seite (Redaktionssystem: TYPO3) wurde in einem mehrstufigen Verfahren auf die Barrierefreiheit nach BITV-/WCAG durch einen unabhängigen, externen Experten geprüft.
Externer Prüferin: Monika Augustin, digital barrierefrei
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de