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17. Nachtrag zur Satzung genehmigt
Die Vertreterversammlung der BGHW hat am 08.Novemberi 2018 den 17. Nachtrag zur Satzung beschlossen. Das Bundesversicherungsamt hat den Nachtrag am 06. Dezember 2018 genehmigt. Die Änderungen betreffen den Abschnitt XI Ordnungswidrigkeiten und Geldbußen, hier den § 51 Geldbußen.