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19. Nachtrag zur Satzung

Die Vertreterversammlung der BGHW hat am 30.11.2020 den 19. Nachtrag zur Satzung beschlossen. Das Bundesversicherungsamt hat den Nachtrag am 15.12.2020 genehmigt. Die Änderungen betreffen die Höhe des Mindestbeitrags. Die Änderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.

 

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