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2. Gefahrtarif der BGHW
Am 01.01.2018 tritt der 2. Gefahrtarif der BGHW in Kraft. Er ist gültig für die Berechnung der Beiträge für Unternehmen aus dem Zuständigkeitsbereich der BGHW.
Der von der Vertreterversammlung am 21.06.2017 beschlossene 2. Gefahrtarif wurde am 16.08.2017 durch das Bundesversicherungsamt genehmigt.
Mit der erfolgten Bekanntmachung auf unserer Webseite wird er rechtskräftig.