20. Nachtrag zur Satzung
Die Vertreterversammlung der BGHW hat am 17.05.2022 den 20. Nachtrag zur Satzung beschlossen.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat den Nachtrag am 07.07.2022 genehmigt. Die Änderung betrifft die Versicherungssumme der freiwilligen Versicherung.
Die Änderung tritt zum 01.01.2023 in Kraft.