22. Nachtrag zur Satzung

Die Vertreterversammlung hat am 13. September 2023 den 22. Nachtrag zur Satzung der BGHW beschlossen.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat den Nachtrag am 31. Oktober 2023 genehmigt.

Die Änderungen betreffen §§ 1 Absatz 4, 6 Absatz 3, 8 Absatz 2 Satz 2, 14, 16 Absatz 4 Eingangssatz und Nr. 5 sowie neuer Absatz 4a und Änderung des Absatz 5, der §§ 17 Absatz 3, 18, 20 Absatz 1, 21 Absatz 2 Satz 2, 25 Absatz 2, 32 und 42 Nr. 3.

Der Nachtrag zur Satzung tritt am Tag nach seiner Bekanntmachung in Kraft, die Änderung des § 32 zum 1. Januar 2023.

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