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Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“

Die neue Unfallverhütungsvorschrift „Bauarbeiten“ tritt am 01.10.2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die DGUV Vorschrift 38 (bisher C22) „Bauarbeiten“, in der Fassung vom 01. Januar 1997 einschließlich Durchführungsanweisungen vom April 1993, mit Wirkung zum 30.09.2020 außer Kraft.

Die Genehmigung für das Inkraftsetzen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 38 „Bauarbeiten“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der BGHW am 24.08.2020 erteilt.

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