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DGUV Vorschrift 6 (BGV A4) „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ tritt zum 31.12.2015 außer Kraft
Durch die zum 31.10.2013 in Kraft getretene Änderung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind die Inhalte der BGV A4 vollständig in staatlichem Arbeitsschutzrecht geregelt.
Damit ist der Bedarf für die Fortgeltung der BGV A4 entfallen.
Die Vertreterversammlung der BGHW hat auf Ihrer Sitzung am 04. November 2015 die Außer-Kraftsetzung der BGV A4 beschlossen. Diesen Beschluss hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27. November 2015 genehmigt.