Archiv

DGUV Vorschrift 6 (BGV A4) „Arbeitsmedizinische Vorsorge“ tritt zum 31.12.2015 außer Kraft

Durch die zum 31.10.2013 in Kraft getretene Änderung der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sind die Inhalte der BGV A4 vollständig in staatlichem Arbeitsschutzrecht geregelt.

Damit ist der Bedarf für die Fortgeltung der BGV A4 entfallen.

Die Vertreterversammlung der BGHW hat auf Ihrer Sitzung am 04. November 2015 die Außer-Kraftsetzung der BGV A4 beschlossen. Diesen Beschluss hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 27. November 2015 genehmigt.

Zurück nach oben springen

Ihr Kontakt zu uns

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Ansprechpartnersuche

Finden Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl Ihre Ansprechpersonen für Ihre Frage über unsere Ansprechpartnersuche

Oder richten Sie Ihre Anfrage per Kontaktformular an uns:
Kontaktformular