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Erhöhung der Mindestversicherungssumme
Mit dem 20. Nachtrag wurde die satzungsmäßige Mindestversicherungssumme für freiwillige Versicherte ab 01.01.2023 von 24.000 Euro auf 26.000 Euro erhöht.
Die betroffenen Versicherungsnehmer und Versicherungsnehmerinnen werden mit einem persönlichen Schreiben informiert.