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Inkrafttreten der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“

Die neue Unfallverhütungsvorschrift „Überfallprävention“ tritt am 01.September 2021 in Kraft. Gleichzeitig wird die Unfallverhütungsvorschrift Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken (DGUV Vorschrift 20) vom 01. Oktober 1997 mit Wirkung zum 31.08.2021 außer Kraft gesetzt.

Die Genehmigung für das Inkraftsetzen der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der BGHW am 31.08.2021 erteilt.

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