Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2)

Die Vertreterversammlung der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik hat in ihrer Sitzung am 21. Mai 2025 in Hamburg die Inkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) vom 1. Januar 2011 in der geänderten Fassung zum 1. Juli 2025 beschlossen.

Gleichzeitig tritt die DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ vom 1. Januar 2011 in der Fassung vom 1. Januar 2018 außer Kraft.

Die Genehmigung für das Inkraftsetzen der geänderten Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales der BGHW am 11. Juni 2025 unter dem Aktenzeichen AZ.: III b 1-36050-8 erteilt.

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