Vorsicht, Leiter!“ Das wäre der passende Zuruf für jeden oder jede, der oder die sich unbedarft daranmacht, eine Leiter oder einen kleinen Tritt zu besteigen. Denn erschreckend hoch ist die Zahl der Unfälle, die sich immer wieder mit diesen Arbeitsgeräten ereignen – manchmal sogar mit tödlichen Folgen. Jedes Jahr werden der BGHW rund 2.500 Leiterunfälle gemeldet, davon sind 130 schwer. Auffällig ist, dass Leiterunfälle viermal häufiger schwer verlaufen im Vergleich zu den  übrigen meldepflichtigen Unfälllen. Im Gegensatz zur Leiter hat die obere Standfläche des Tritts eine maximale Höhe von einem Meter.

Über 90 Prozent aller Leiterunfälle ereignen sich wegen Fehlverhaltens auf und mit der Leiter.

„Aber schon ein Sturz aus geringer Höhe kann schwerwiegende Verletzungen zur Folge haben und dazu führen, dass Beschäftigte viele Tage arbeitsunfähig sind“, sagt Thomas Jacob, Leiter des Themenfelds „Leitern, Tritte und ortsfeste Arbeitsbühnen“ im Fachbereich Handel und Logistik. Er berät Unternehmen zu allen Fragen rund um Leitern – auch Notleitern für Flucht- und Evakuierungszwecke sowie Sonderkonstruktionen wie Überstiege – und deren Überprüfung. Von Prellungen über Zerrungen und Verstauchungen bis hin zu komplizierten Brüchen reicht die Bandbreite der typischen Verletzungen. Betroffen sind vor allem Sprunggelenk, Fuß oder Knie. Die Kräfte, die beim Sturz auf den Körper wirken, sind enorm. Leiterunfälle passieren vor allem beim Hinauf- und Hinabsteigen. Weit über 90 Prozent aller Leiterunfälle ereignen sich wegen Fehlverhaltens auf und mit der Leiter.

Porträt von Thomas Jacob, Referatsleiter der Themenfelder Leiter, Tritte, ortsfeste Arbeitsbühnen bei der BGHW.

Schon ein Sturz aus geringer Höhe kann schwerwiegende Verletzungen zur Folge haben und dazu führen, dass Beschäftigte viele Tage arbeitsunfähig sind.

Thomas Jacob, Leiter des Themenfelds „Leitern, Tritte und ortsfeste Arbeitsbühnen“ im Fachbereich Handel und Logistik bei der BGHW

Was ist vor der Benutzung zu beachten?

Leitern sollten grundsätzlich nur für kurzfristige Arbeiten genutzt werden. Das können Wartungs- und Inspektionsarbeiten sein. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wird zunächst festgestellt, ob eine Leiter überhaupt das richtige Arbeitsmittel ist. Sonst kommen Alternativen in Betracht, beispielsweise Gerüste oder Arbeitsbühnen. Wenn Leitern verwendet werden, müssen Beschäftige auf jeden Fall speziell unterwiesen werden. Und selbstverständlich sollte die Leiter immer auf Mängel geprüft werden, bevor sie benutzt wird. Für den sicheren Umgang mit dem Arbeitsmittel gibt es allgemeine Regeln, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu beachten haben. 

Apps zur Prüfung von Leitern

Leitern als Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden. Dabei untersucht eine sogenannte befähigte Person, ob sie in einem ordnungsgemäßen Zustand sind. Die Abstände zwischen den Prüfungen richten sich nach Nutzunghäufigkeit und Beanspruchung. Bei der Durchführung hilft eine Checkliste. Experte Thomas Jacob kündigt für 2024 Neuerungen an: „Derzeit entwickeln wir eine Prüf-App für Leitern und eine Schulungs-App für Leiterprüfer- und -prüferinnen.“

Die Leiter als Produkt, das nach DIN-Norm gefertigt wurde, ist nur selten Ursache eines Absturzunfalls. Die Hauptursachen für Leiterunfälle liegen im falschen Verhalten auf und mit dem Arbeitsmittel:

  • ​​​​​​Die Leiter ist das falsche Arbeitsmittel für die Tätigkeit, die erledigt werden soll.
  • Die Leiter wird falsch angestellt.
  • Zu weites Hinauslehnen aus der Leiterebene.
  • Abrutschen von Stufe oder Sprosse.
  • Die Leiter wird vor Verwendung nicht geprüft.

Fokus: Sturzunfälle

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