Die freiwillige Unternehmerversicherung
Ihre Beschäftigten sind über Ihren Beitrag bei der BGHW versichert, Sie als Unternehmerin oder Unternehmer dagegen nicht! Doch was ist, wenn Ihnen etwas passiert?
Denken Sie daher auch an sich und Ihre Sicherheit! Sie haben die Möglichkeit, sich freiwillig und kostengünstig bei der BGHW zu versichern. Dann profitieren auch Sie im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls sowie bei einer Berufskrankheit von allen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung: von der Heilbehandlung über die Rehabilitation bis hin zur finanziellen Entschädigung.
Die Versicherungssumme für Ihren Versicherungsschutz wählen Sie selbst – so können Sie sich bestmöglich absichern.
Übrigens: Mit der freiwilligen Unternehmerversicherung können Sie auch Ihren Ehepartner bei uns versichern. Freiwillig versichern können sich auch Personen, die in Kapital- oder Personengesellschaften regelmäßig wie Unternehmerinnen und Unternehmer selbstständig tätig sind.
Ausführliche Informationen zur freiwilligen Unternehmerversicherung